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IB.SH Förderberatung Sportvereine – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Umfassende Beratung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für die Sanierung von Sportstätten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Sportvereine in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Die IB.SH unterstützt gemeinnützige Sportvereine bei der Umsetzung von Baumaßnahmen durch die Ermittlung infrage kommender Förder- und Finanzierungsprogramme von Land, Bund und EU. Die Förderung umfasst eine kostenfreie Prüfung auf Förderfähigkeit von Maßnahmen an vereinseigenen Sportstätten und Vereinsheimen, wie z.B. Dämm- und Baumaßnahmen, Gebäudetechnik, Barrierefreiheit und Energieberatungsgutachten.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Landessportverband Schleswig-Holstein oder in einem schleswig-holsteinischen Kreissportverband sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Formlose Anfrage,Energieberatungsgutachten

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Häufige Fragen zu IB.SH Förderberatung Sportvereine

Wer kann IB.SH Förderberatung Sportvereine beantragen?

Gemeinnützige Sportvereine in Schleswig-Holstein

Wer ist Fördergeber von IB.SH Förderberatung Sportvereine?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein