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IB.SH Förderberatung Sportvereine – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Umfassende Beratung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für die Sanierung von Sportstätten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Sportvereine in Schleswig-Holstein.
Was wird gefördert?
Die IB.SH unterstützt gemeinnützige Sportvereine bei der Umsetzung von Baumaßnahmen durch die Ermittlung infrage kommender Förder- und Finanzierungsprogramme von Land, Bund und EU. Die Förderung umfasst eine kostenfreie Prüfung auf Förderfähigkeit von Maßnahmen an vereinseigenen Sportstätten und Vereinsheimen, wie z.B. Dämm- und Baumaßnahmen, Gebäudetechnik, Barrierefreiheit und Energieberatungsgutachten.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Landessportverband Schleswig-Holstein oder in einem schleswig-holsteinischen Kreissportverband sind.
Erforderliche Unterlagen
- Formlose Anfrage,Energieberatungsgutachten
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IB.SH Förderberatung Sportvereine
Wer kann IB.SH Förderberatung Sportvereine beantragen?
Gemeinnützige Sportvereine in Schleswig-Holstein
Wer ist Fördergeber von IB.SH Förderberatung Sportvereine?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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