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IB.SH Förderberatung für Kommunen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen

Die IB.SH Förderberatung für Kommunen bietet neutrale und unentgeltliche Beratung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Infrastrukturvorhaben und Projekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunalnahe Unternehmen, kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Die IB.SH Förderberatung für Kommunen unterstützt bei der Ermittlung infrage kommender Förder- und Finanzierungsprogramme von Land, Bund und EU für kommunale Infrastrukturvorhaben und Projekte. Darüber hinaus wird auf weitere relevante Dienstleistungen der IB.SH für Kommunen hingewiesen. Die Beratung umfasst die Prüfung auf Förderfähigkeit von Infrastrukturvorhaben in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Energieinfrastruktur, Wasser und Abwasser, Schulen und Kitas, Sportstätten, Mobilität, Digitalisierung und Barrierefreiheit.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Neutrale und unentgeltliche Prüfung auf Förderfähigkeit von Infrastrukturvorhaben.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „IB.SH Förderberatung für Kommunen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu IB.SH Förderberatung für Kommunen

Wer kann IB.SH Förderberatung für Kommunen beantragen?

Kommunen, kommunalnahe Unternehmen, kommunale Zweckverbände

Wer ist Fördergeber von IB.SH Förderberatung für Kommunen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Schleswig-Holstein