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IB.SH Förderberatung für Kommunen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die IB.SH Förderberatung für Kommunen bietet neutrale und unentgeltliche Beratung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Infrastrukturvorhaben und Projekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunalnahe Unternehmen, kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Die IB.SH Förderberatung für Kommunen unterstützt bei der Ermittlung infrage kommender Förder- und Finanzierungsprogramme von Land, Bund und EU für kommunale Infrastrukturvorhaben und Projekte. Darüber hinaus wird auf weitere relevante Dienstleistungen der IB.SH für Kommunen hingewiesen. Die Beratung umfasst die Prüfung auf Förderfähigkeit von Infrastrukturvorhaben in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Energieinfrastruktur, Wasser und Abwasser, Schulen und Kitas, Sportstätten, Mobilität, Digitalisierung und Barrierefreiheit.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Neutrale und unentgeltliche Prüfung auf Förderfähigkeit von Infrastrukturvorhaben.

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Häufige Fragen zu IB.SH Förderberatung für Kommunen

Wer kann IB.SH Förderberatung für Kommunen beantragen?

Kommunen, kommunalnahe Unternehmen, kommunale Zweckverbände

Wer ist Fördergeber von IB.SH Förderberatung für Kommunen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Sonstiges
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Bundesweit