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IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das zinsvergünstigte IB.SH Breitband-Förderdarlehen unterstützt Unternehmen in Schleswig-Holstein bei der Finanzierung von Breitbandprojekten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung.

Was wird gefördert?

Mit dem zinsvergünstigten IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen fördert die IB.SH die Finanzierung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen in Schleswig-Holstein. Die Förderung umfasst die Errichtung von Next Generation Access-Netzen (NGA) mit einer Bandbreite von mindestens 30 MBit/s im Download sowie die Erstellung passiver und aktiver Netze. Die Darlehen können bis zu 50 % der Investitionskosten betragen, maximal jedoch 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Einhaltung der EU-beihilferechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen durch den Darlehensnehmer.

Erforderliche Unterlagen

  • De-minimis-Erklärung

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Häufige Fragen zu IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen

Wer kann IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen beantragen?

Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung

Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein