IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das zinsvergünstigte IB.SH Breitband-Förderdarlehen unterstützt Kommunen in Schleswig-Holstein bei der Finanzierung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 7.5 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000.000 €.
Frist und Status
Antrag bei der IB.SH vor Beginn der Maßnahme
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Der kommunale Aufgabenträger darf weder als Betreiber des Netzes noch als Dienstanbieter (Internet, Telefon, Fernsehen) auftreten.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Finanzdaten zum Finanzierungsvorhaben
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen
Wer kann IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen beantragen?
Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen?
Förderbetrag: bis 30.000.000 €. Förderquote: 7.5 %.
Bis wann kann man IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen beantragen?
Antrag bei der IB.SH vor Beginn der Maßnahme
Wer ist Fördergeber von IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000.000 €
- Förderquote
- 7.5 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein