Fördergeber: IB.SH
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 95 Tagen
Förderung der flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen in Schleswig-Holstein.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunalnahe Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein..
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Nicht gefördert werden Finanzinstitute (Refinanzierungsmöglichkeit).
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Jetzt Projekt prüfenKommunen, kommunalnahe Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein.
Förderbetrag: bis 30.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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