IB.SH Breitband – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Förderung der flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunalnahe Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Nicht gefördert werden Finanzinstitute (Refinanzierungsmöglichkeit).
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IB.SH Breitband
Wer kann IB.SH Breitband beantragen?
Kommunen, kommunalnahe Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein.
Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Breitband?
Förderbetrag: bis 30.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man IB.SH Breitband beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von IB.SH Breitband?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein