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IB.SH Breitband – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung der flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunalnahe Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein..

Was wird gefördert?

Mit IB.SH Breitband fördern wir die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen in Schleswig-Holstein. Die Förderung erfolgt durch langfristige und zinsgünstige Darlehen für Investitionen in den Aufbau einer flächendeckenden Glasfaserversorgung. Kommunen, kommunalnahe Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung können gefördert werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Nicht gefördert werden Finanzinstitute (Refinanzierungsmöglichkeit).

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Häufige Fragen zu IB.SH Breitband

Wer kann IB.SH Breitband beantragen?

Kommunen, kommunalnahe Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein.

Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Breitband?

Förderbetrag: bis 30.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man IB.SH Breitband beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von IB.SH Breitband?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein