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IB.SH Betriebsmitteldarlehen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das IB.SH Betriebsmitteldarlehen bietet eine langfristige Finanzierung des Umlaufvermögens für Unternehmen in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Existenzgründer/innen, Projektgesellschaften.

Was wird gefördert?

Mit dem IB.SH Betriebsmitteldarlehen finanzieren wir Ihren mittel- bis langfristigen Betriebsmittelbedarf sowie Investitionen in Ihr Vorratsvermögen. Gemeinsam mit Ihrer Hausbank stellen wir dabei die Gesamtfinanzierung Ihres Umlaufvermögens sicher. Die Förderung richtet sich an gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Existenzgründer/innen und Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als 500 Mio. Euro. Ausgenommen sind Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Darlehensbeträge beginnen bei 250.000 Euro und decken in der Regel bis zu 50 % des Fremdfinanzierungsbedarfs ab.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Unternehmen müssen in Schleswig-Holstein ansässig sein und einen Jahresumsatz von weniger als 500 Mio.

Euro haben.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Häufige Fragen zu IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Wer kann IB.SH Betriebsmitteldarlehen beantragen?

gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Existenzgründer/innen, Projektgesellschaften

Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Betriebsmitteldarlehen?

Förderbetrag: ab 250.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von IB.SH Betriebsmitteldarlehen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein