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House of One – Förderung in Berlin

Fördergeber: Stiftung House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

In Berlin entsteht ein interreligiöses Gebäude, das eine Synagoge, eine Kirche und eine Moschee vereint.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Menschen des jüdischen, christlichen und islamischen Glaubens sowie nichtreligiöse Menschen..

Was wird gefördert?

In Berlin soll ein weltweit bisher einzigartiges, interreligiöses Gebäude entstehen, welches eine Synagoge, eine Kirche und eine Moschee vereint. Verbunden werden die drei sakralen Räume durch einen Kuppelsaal, der als Ort der Begegnung den Mittelpunkt des Lehr- und Gebetshauses bildet. Die Bauweise des neuartigen Sakralbaus repräsentiert ideell und baulich den integrativen und friedvollen Umgang der Religionen. In dem öffentlichen und jederzeit frei zugänglichen „House of One“ können Menschen des jüdischen, christlichen und islamischen Glaubens gemäß ihrer religiösen Praxis beten, ihre Feste begehen und in den Dialog treten. Es dient zugleich der interdisziplinären Lehre über die Religionen, ihrer Geschichte und ihrer gegenwärtigen Rolle in unserer Gesellschaft – auch für nichtreligiöse Menschen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.200.000 € – 2.200.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin.

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Häufige Fragen zu House of One

Wer kann House of One beantragen?

Menschen des jüdischen, christlichen und islamischen Glaubens sowie nichtreligiöse Menschen.

Wie hoch ist die Förderung bei House of One?

Förderbetrag: 2.200.000 € – 2.200.000 €.

Wer ist Fördergeber von House of One?

Fördergeber ist Stiftung House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin. Quelle: senstadt_berlin.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.200.000 € – 2.200.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin