Horizont Handwerk – Werkstatt-Formate im Handwerk – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 66 Tagen
Das Land Baden-Württemberg fördert Werkstatt-Formate zur Unterstützung kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung, Transformation und Nachhaltigkeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Inhaberinnen und Inhaber sowie Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 45.000 €.
Frist und Status
Antrag mindestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Landesinnungs- und Fachverbände des Handwerks sowie Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Horizont Handwerk – Werkstatt-Formate im Handwerk
Wer kann Horizont Handwerk – Werkstatt-Formate im Handwerk beantragen?
Inhaberinnen und Inhaber sowie Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe
Wie hoch ist die Förderung bei Horizont Handwerk – Werkstatt-Formate im Handwerk?
Förderbetrag: bis 45.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Horizont Handwerk – Werkstatt-Formate im Handwerk beantragen?
Antrag mindestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn stellen
Wer ist Fördergeber von Horizont Handwerk – Werkstatt-Formate im Handwerk?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 45.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg