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Horizont Handwerk – Werkstatt-Formate im Handwerk – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Wenn Sie kleine und mittlere Handwerksbetriebe bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer konkreten Strategie zu Digitalisierungs-, Transformations- oder Nachhaltigkeitsthemen unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Inhaberinnen und Inhaber sowie Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen der Initiative „Horizont Handwerk“ die Durchführung von „Werkstatt-Formaten“, die kleine und mittlere Handwerksbetriebe in einer Kombination aus Erfahrungsaustausch und begleitender Beratung bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer konkreten Strategie zu Digitalisierungs-, Transformations- oder Nachhaltigkeitsthemen unterstützen. Ferner sollen geeignete Materialen für den Wissenstransfer in die Breite des Handwerks abgeleitet werden. Sie bekommen die Förderung unter anderem für Honorare für externe Referentinnen und Referenten sowie für Moderatorinnen und Moderatoren, begleitende Beratung durch freie Expertinnen oder freien Experten, Mietausgaben für externe Veranstaltungsräume, Veranstaltungstechnik und Workshop -Materialien sowie die Erstellung von Transfermaterialien durch externe Dritte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 45.000 je Werkstatt-Format. Die Honorare dürfen für externe Referentinnen und Referenten und Fachleute EUR 2.400 je Workshoptag (maximal 3, Konzeption, Umsetzung Kick-off/Abschluss), externe Moderatorinnen und Moderatoren EUR 1.800 je Workshoptag (maximal 3, Konzeption, Umsetzung Kick-off/Abschluss), begleitende Beratungen durch freien Beraterinnen und Berater der BWHM sowie externe Beraterinnen und Berater sowie Expertinnen und Experten beispielsweise der Kompetenzzentren Digitales Handwerk und Mittelstand 4.0 bis zu 5 Tagewerke je höchstens EUR 1.050, externe/freie Beraterinnen und Berater bis zu 3 Tagewerke je höchstens EUR 1.050 nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 41 – Mittelstand und Handwerk.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 45.000 €.

Frist und Status

Antrag mindestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern, die Landesinnungs- und Fachverbände des Handwerks sowie die Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bestimmungen geknüpft: Ihre Zielgruppe sind Inhaberinnen und Inhaber sowie Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg.

Normalerweise müssen bis zu 6 Handwerksbetriebe (auch gewerkeübergreifend) an einem Werkstatt-Format teilnehmen.

Bei der Auswahl der Betriebe achten Sie auf eine homogene Zusammensetzung im Hinblick auf Vorwissen zu den Schwerpunktthemen Digitalisierung, Transformation und Nachhaltigkeit.

An einem Werkstatt-Format werden sich außerdem mindestens 1 Vertreterin oder 1 Vertreter der Handwerksorganisation als Beraterin und Berater sowie 1 externe Expertin oder 1 externer Experte als Impulsgeberin oder Impulsgeber (zum Beispiel Wissenschaft, Kunden, Industrie, Software-Anbieter, Planer) beteiligen.

Ebenso ist die Unterstützung durch freie Beraterinnen oder Berater der BWHM beziehungsweise aus anderen Netzwerken wie den Kompetenzzentren Mittelstand 4.0 und Digitales Handwerk (KDH) vorgesehen.

Sie müssen Ihr Werkstatt-Format in einem Zeitraum von maximal 10 Monaten durchführen.

Ihr Werkstatt-Format darf nicht an einem Produkt eines Herstellers ausgerichtet sein beziehungsweise die Einführung eines bestimmten Produkts zum Ziel haben.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Horizont Handwerk – Werkstatt-Formate im Handwerk

Wer kann Horizont Handwerk – Werkstatt-Formate im Handwerk beantragen?

Inhaberinnen und Inhaber sowie Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe

Wie hoch ist die Förderung bei Horizont Handwerk – Werkstatt-Formate im Handwerk?

Förderbetrag: bis 45.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Horizont Handwerk – Werkstatt-Formate im Handwerk beantragen?

Antrag mindestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn stellen

Wer ist Fördergeber von Horizont Handwerk – Werkstatt-Formate im Handwerk?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 45.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg