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Holz Innovativ Programm (HIP) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Wenn Sie Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz. Sie erhalten die Förderung für Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung, Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Innovationstransferprojekte, modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung in Bauvorhaben, weitere Maßnahmen zur Unterstützung einer klimafreundlichen Entwicklung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von den Antragstellenden und von der Art der Maßnahme normalerweise zwischen 40 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 2 Millionen je Vorhaben und Unternehmen. Der Finanzierungsanteil aus dem EFRE muss mindestens EUR 100.000 betragen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Richten Sie bitte im 1. Schritt Ihre Vorhabenskizze vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare per E-Mail zu den in den Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen an die L-Bank.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 2.000.000 €.

Frist und Status

Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es gelten die Bestimmungen des EFRE -Programms „Innovation und Energiewende“ – Zuwendungsverfahren.

Ihr Vorhaben muss dazu beitragen, die Bereitstellung, Ver- und Bearbeitung sowie Verwendung von Holz zu ermöglichen und zu verbessern.

Sie müssen die Maßnahme in Baden-Württemberg durchführen.

Die Zweckbindungsfrist für Bauten und bauliche Anlagen beträgt regelmäßig 15 Jahre, bei Investitionen im Übrigen regelmäßig 5 Jahre.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Holz Innovativ Programm (HIP)

Wer kann Holz Innovativ Programm (HIP) beantragen?

Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Holz Innovativ Programm (HIP)?

Förderbetrag: 100.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Holz Innovativ Programm (HIP) beantragen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden.

Wer ist Fördergeber von Holz Innovativ Programm (HIP)?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 2.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg