Holz Innovativ Programm (HIP) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Wenn Sie Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 2.000.000 €.
Frist und Status
Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es gelten die Bestimmungen des EFRE -Programms „Innovation und Energiewende“ – Zuwendungsverfahren.
Ihr Vorhaben muss dazu beitragen, die Bereitstellung, Ver- und Bearbeitung sowie Verwendung von Holz zu ermöglichen und zu verbessern.
Sie müssen die Maßnahme in Baden-Württemberg durchführen.
Die Zweckbindungsfrist für Bauten und bauliche Anlagen beträgt regelmäßig 15 Jahre, bei Investitionen im Übrigen regelmäßig 5 Jahre.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Holz Innovativ Programm (HIP)
Wer kann Holz Innovativ Programm (HIP) beantragen?
Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Holz Innovativ Programm (HIP)?
Förderbetrag: 100.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Holz Innovativ Programm (HIP) beantragen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden.
Wer ist Fördergeber von Holz Innovativ Programm (HIP)?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Baden-Württemberg
- → Fördermittel für Vereine
- → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart
- → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
- → Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 2.000.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg