Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Wenn Sie Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 2.000.000 €.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es gelten die Bestimmungen des EFRE -Programms „Innovation und Energiewende“ – Zuwendungsverfahren.
Ihr Vorhaben muss dazu beitragen, die Bereitstellung, Ver- und Bearbeitung sowie Verwendung von Holz zu ermöglichen und zu verbessern.
Sie müssen die Maßnahme in Baden-Württemberg durchführen.
Die Zweckbindungsfrist für Bauten und bauliche Anlagen beträgt regelmäßig 15 Jahre, bei Investitionen im Übrigen regelmäßig 5 Jahre.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 100.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
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