Hilfe in der Schwangerschaft – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen
Um schwangeren Frauen und ihren Partnerinnen oder Partnern in Konfliktsituationen zu helfen, gibt es umfassende Beratungsangebote.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schwangere Frauen und deren Partner.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Hilfe in der Schwangerschaft"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Hilfe in der Schwangerschaft
Wer kann Hilfe in der Schwangerschaft beantragen?
Schwangere Frauen und deren Partner
Wer ist Fördergeber von Hilfe in der Schwangerschaft?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.
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