Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 68 Tagen
Wenn Sie Menschen mit schweren Behinderungen einen Arbeitsplatz bieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.
Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen.
Anträge müssen vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Abeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen und beschäftigen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe des Programms sind vor allem schwerbehinderte Menschen, die das 50.
Lebensjahr vollendet haben, junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstätte für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder einer innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX in den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, schwerbehinderte Menschen, die gemäß § 155 Abs.
1 Nr.
1 SGB IX im Arbeitsleben besonders betroffen sind und zur Teilhabe auch der Unterstützung der Integrationsfachdienste (IFD) bedürfen), sowie schwerbehinderte Menschen, die in einem Inklusionsbetrieb eine Beschäftigung finden.
Das zu fördernde Beschäftigungsverhältnis muss in Hessen sein.
Es muss sich um ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche handeln.
Sie müssen ein tarifliches oder, soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, ein für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliches Arbeitsentgelt zahlen.
Bitte beachten Sie die spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS 2024) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Anträge müssen vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses gestellt werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.
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