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Hessischer Investitionsfonds – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von kommunalen Investitionen in Hessen durch zinsvergünstigte Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hessische Gemeinden, Gemeindeverbände, Landeswohlfahrtsverband Hessen.

Was wird gefördert?

Der Hessische Investitionsfonds fördert kommunale Investitionen in Hessen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Hessentages. Es stehen unterschiedliche Darlehensvarianten zur Verfügung, die zinsvergünstigt sind und eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren haben können. Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Landeswohlfahrtsverband Hessen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 2.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Landeswohlfahrtsverband Hessen.

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Häufige Fragen zu Hessischer Investitionsfonds

Wer kann Hessischer Investitionsfonds beantragen?

Hessische Gemeinden, Gemeindeverbände, Landeswohlfahrtsverband Hessen

Wie hoch ist die Förderung bei Hessischer Investitionsfonds?

Förderbetrag: 100.000 € – 2.500.000 €.

Wer ist Fördergeber von Hessischer Investitionsfonds?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 2.500.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Hessen