VeröffentlichtDarlehen
Hessischer Investitionsfonds – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von kommunalen Investitionen in Hessen durch zinsvergünstigte Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hessische Gemeinden, Gemeindeverbände, Landeswohlfahrtsverband Hessen.
Was wird gefördert?
Der Hessische Investitionsfonds fördert kommunale Investitionen in Hessen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Hessentages. Es stehen unterschiedliche Darlehensvarianten zur Verfügung, die zinsvergünstigt sind und eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren haben können. Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Landeswohlfahrtsverband Hessen.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 2.500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Landeswohlfahrtsverband Hessen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Hessischer Investitionsfonds
Wer kann Hessischer Investitionsfonds beantragen?
Hessische Gemeinden, Gemeindeverbände, Landeswohlfahrtsverband Hessen
Wie hoch ist die Förderung bei Hessischer Investitionsfonds?
Förderbetrag: 100.000 € – 2.500.000 €.
Wer ist Fördergeber von Hessischer Investitionsfonds?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Kommunen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 2.500.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Hessen