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HessenFonds GuW (ERP) – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Darlehen zur Stärkung gewerblicher Unternehmen mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien und Innovationen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründende, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der HessenFonds GuW (ERP) dient der Stärkung gewerblicher Unternehmen mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien, Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen in allen Wirtschaftsbereichen. Das Programm unterstützt Unternehmen bei herausfordernden Veränderungen mittels Finanzierungen. Die Darlehen betragen mindestens 100.000 Euro und maximal 1.000.000 Euro mit Laufzeiten von 2, 5, 10 und 20 Jahren. Anträge müssen im Hausbankverfahren gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 2 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 1.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Vorhabensbeschreibung,Stellungnahme des Kreditinstituts,Statistisches Beiblatt,De-minimis-Erklärung

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Häufige Fragen zu HessenFonds GuW (ERP)

Wer kann HessenFonds GuW (ERP) beantragen?

Existenzgründende, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei HessenFonds GuW (ERP)?

Förderbetrag: 100.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 2 %.

Wer ist Fördergeber von HessenFonds GuW (ERP)?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
2 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Hessen