HessenFonds GuW (ERP) – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Darlehen zur Stärkung gewerblicher Unternehmen mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien und Innovationen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründende, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 2 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 1.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Vorhabensbeschreibung,Stellungnahme des Kreditinstituts,Statistisches Beiblatt,De-minimis-Erklärung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu HessenFonds GuW (ERP)
Wer kann HessenFonds GuW (ERP) beantragen?
Existenzgründende, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei HessenFonds GuW (ERP)?
Förderbetrag: 100.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 2 %.
Wer ist Fördergeber von HessenFonds GuW (ERP)?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 1.000.000 €
- Förderquote
- 2 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Hessen