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Hessen-Darlehen Neubau – Förderung in Hessen

Fördergeber: Land Hessen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Hessen-Darlehen Neubau fördert den erstmaligen Bau eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Haushalte mit/ohne Kinder, gemeinschaftliche Wohnprojekte.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen fördert den erstmaligen Bau eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Darlehen Neubau. Gefördert wird der Bau von neu geschaffenem Wohnraum zur erstmaligen Wohneigentumsbildung bis max. zwei Wohneinheiten innerhalb einer Immobilie zur Selbstnutzung. Die Vermietung einer zweiten kleineren Wohneinheit in dem Gebäude ist möglich. Das Darlehen hat einen Zinssatz von 1,60 % und eine Zinsfestschreibung von 20 Jahren. Es sind Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 220.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.

Voraussetzungen

Eigenkapital von mindestens 10 % der Gesamtkosten, Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, Baubeginn vor Bewilligung ist ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Einkommensnachweise,Eigenkapitalnachweise

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Häufige Fragen zu Hessen-Darlehen Neubau

Wer kann Hessen-Darlehen Neubau beantragen?

Privatpersonen, Haushalte mit/ohne Kinder, gemeinschaftliche Wohnprojekte

Wie hoch ist die Förderung bei Hessen-Darlehen Neubau?

Förderbetrag: bis 220.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Hessen-Darlehen Neubau?

Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 220.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Hessen