Fördergeber: Land Hessen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Hessen-Darlehen Neubau fördert den erstmaligen Bau eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Haushalte mit/ohne Kinder, gemeinschaftliche Wohnprojekte.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 220.000 €.
Antragstellung auf die Beantragung oder Inanspruchnahme der vorgenannten Fördermittel schriftlich hinzuweisen
Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.
Eigenkapital von mindestens 10 % der Gesamtkosten, Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, Baubeginn vor Bewilligung ist ausgeschlossen.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Haushalte mit/ohne Kinder, gemeinschaftliche Wohnprojekte
Förderbetrag: bis 220.000 €. Förderquote: 50 %.
Antragstellung auf die Beantragung oder Inanspruchnahme der vorgenannten Fördermittel schriftlich hinzuweisen
Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: wibank.
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