Hessen-Darlehen Bestandserwerb – Förderung in Hessen
Fördergeber: Land Hessen
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Hessen-Darlehen fördert den erstmaligen Erwerb eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Haushalte mit/ohne Kinder, gemeinschaftliche Wohnprojekte.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 1.6 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 200.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.
Voraussetzungen
Mindestens 10 % Eigenkapital, Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, notarielle Kaufvertrag darf vor Bewilligung des Förderdarlehens nicht geschlossen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über Eigenkapital,Einkommensnachweise,Kaufvertragsentwurf
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Hessen-Darlehen Bestandserwerb
Wer kann Hessen-Darlehen Bestandserwerb beantragen?
Privatpersonen, Haushalte mit/ohne Kinder, gemeinschaftliche Wohnprojekte
Wie hoch ist die Förderung bei Hessen-Darlehen Bestandserwerb?
Förderbetrag: 30.000 € – 200.000 €. Förderquote: 1.6 %.
Wer ist Fördergeber von Hessen-Darlehen Bestandserwerb?
Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Alle Fördermittel im Überblick
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 30.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 1.6 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Hessen