Fördergeber: Land Hessen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Hessen-Darlehen fördert den erstmaligen Erwerb eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Haushalte mit/ohne Kinder, gemeinschaftliche Wohnprojekte.
Die Förderquote beträgt 1.6 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 200.000 €.
Antragstellung auf die Beantragung oder Inanspruchnahme der vorgenannten Fördermittel schriftlich hinzuweisen
Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.
Mindestens 10 % Eigenkapital, Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, notarielle Kaufvertrag darf vor Bewilligung des Förderdarlehens nicht geschlossen werden.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Haushalte mit/ohne Kinder, gemeinschaftliche Wohnprojekte
Förderbetrag: 30.000 € – 200.000 €. Förderquote: 1.6 %.
Antragstellung auf die Beantragung oder Inanspruchnahme der vorgenannten Fördermittel schriftlich hinzuweisen
Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: wibank.
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