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Hessen-Darlehen Bestandserwerb – Förderung in Hessen

Fördergeber: Land Hessen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Hessen-Darlehen fördert den erstmaligen Erwerb eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Haushalte mit/ohne Kinder, gemeinschaftliche Wohnprojekte.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen fördert den erstmaligen Erwerb/Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Darlehen. Gefördert wird der Erwerb von bereits bestehendem Wohnraum zur erstmaligen Wohneigentumsbildung bis max. zwei Wohneinheiten innerhalb einer Immobilie zur Selbstnutzung. Der Wohnraum muss sich in einem guten baulichen Zustand befinden oder durch Umbauten sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu angemessenen Kosten in einen guten baulichen Zustand versetzen lassen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 1.6 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 200.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.

Voraussetzungen

Mindestens 10 % Eigenkapital, Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, notarielle Kaufvertrag darf vor Bewilligung des Förderdarlehens nicht geschlossen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Eigenkapital,Einkommensnachweise,Kaufvertragsentwurf

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Häufige Fragen zu Hessen-Darlehen Bestandserwerb

Wer kann Hessen-Darlehen Bestandserwerb beantragen?

Privatpersonen, Haushalte mit/ohne Kinder, gemeinschaftliche Wohnprojekte

Wie hoch ist die Förderung bei Hessen-Darlehen Bestandserwerb?

Förderbetrag: 30.000 € – 200.000 €. Förderquote: 1.6 %.

Wer ist Fördergeber von Hessen-Darlehen Bestandserwerb?

Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
30.000 € – 200.000 €
Förderquote
1.6 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Hessen