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Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Förderung von digitalen Heimatprojekten zur Stärkung der regionalen Identität in Bayern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Durchführung von innovativen Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen. Sie erhalten die Förderung unter anderem für Projekte zur Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, Ermöglichung der digitalen Teilhabe und digitalen Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns, Förderung interkommunaler und interregionaler Kooperationen, Verbesserung der Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum, Erhöhung der Profilbildung nach innen und außen sowie der Wahrnehmung aller Teilräume sowie Sicherung der Daseinsvorsorge.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 300.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30.9. des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres eingereicht werden, wenn die zuwendungsfähigen Kosten höchstens EUR 50.000 betragen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, Bezirke, kreisfreie Städte, Vereine und Stiftungen, steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt), Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Landkreis, Bezirk oder eine kreisfreie Stadt ist.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss innovativ sein, einen fachübergreifenden Ansatz verfolgen, einen Schwerpunkt im Bereich Digitalisierung aufweisen, mit den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und der einschlägigen Regionalplänen sowie mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien übereinstimmen.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Eigenmittel Nachweis

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung

Wer kann Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung?

Förderbetrag: 25.000 € – 300.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung beantragen?

Anträge müssen bis zum 30.9. des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres eingereicht werden, wenn die zuwendungsfähigen Kosten höchstens EUR 50.000 betragen.

Wer ist Fördergeber von Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 300.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern