Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 133 Tagen
Förderung von digitalen Heimatprojekten zur Stärkung der regionalen Identität in Bayern.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 300.000 €.
Anträge müssen bis zum 30.9. des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres eingereicht werden, wenn die zuwendungsfähigen Kosten höchstens EUR 50.000 betragen.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Landkreise, Bezirke, kreisfreie Städte, Vereine und Stiftungen, steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt), Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Landkreis, Bezirk oder eine kreisfreie Stadt ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss innovativ sein, einen fachübergreifenden Ansatz verfolgen, einen Schwerpunkt im Bereich Digitalisierung aufweisen, mit den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und der einschlägigen Regionalplänen sowie mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien übereinstimmen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 25.000 € – 300.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen bis zum 30.9. des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres eingereicht werden, wenn die zuwendungsfähigen Kosten höchstens EUR 50.000 betragen.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.
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