Heimat-Werkstatt – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und Organisationen bei Vorhaben zur Förderung des offenen Diskurses über Heimat.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte, Kreise, Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 10.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.
Es muss ein offener Diskussions- und Arbeitsprozess durchgeführt werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Heimat-Werkstatt
Wer kann Heimat-Werkstatt beantragen?
Städte, Kreise, Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen
Wie hoch ist die Förderung bei Heimat-Werkstatt?
Förderbetrag: 1.000 € – 10.000 €. Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Heimat-Werkstatt?
Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 10.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen