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Heimat-Werkstatt – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und Organisationen bei Vorhaben zur Förderung des offenen Diskurses über Heimat.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte, Kreise, Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Sie als Kommune oder Organisation bei Vorhaben, die Menschen miteinander in Diskussions- und Arbeitsprozesse zu Fragen der lokalen Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region bringen. Sie erhalten die Förderung sowohl für neue Begegnungen sowie den Austausch und die Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten von Menschen, die sich bereits in einer Region verwurzelt fühlen, als auch für Gemeinschaftsprojekte für jene, für die der Identifikationsprozess mit einer neuen Umgebung und gegebenenfalls mit einer neuen Sprache oder Kultur gerade erst begonnen hat. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 10.000 Euro. Die Förderhöhe muss mindestens 1.000 Euro betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 10.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.

Es muss ein offener Diskussions- und Arbeitsprozess durchgeführt werden.

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Häufige Fragen zu Heimat-Werkstatt

Wer kann Heimat-Werkstatt beantragen?

Städte, Kreise, Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Förderung bei Heimat-Werkstatt?

Förderbetrag: 1.000 € – 10.000 €. Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Heimat-Werkstatt?

Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 10.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen