Heimat-Werkstatt – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie durch geeignete Formate dazu beitragen wollen, dass sich Bürgerinnen und Bürger über die Gestaltung ihrer Heimat austauschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte, Kreise, Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 10.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.
Sie können die Fördermittel weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss ein offener Diskussion- und Arbeitsprozess durchgeführt werden.
Ihr Projekt soll sich auch an solche Menschen richten, die erst noch für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld aktiviert und gewonnen werden müssen.
Die Ergebnisse Ihres Projekts sollen in geeigneter Form, beispielsweise digital, als Aushang oder in einer veröffentlichten Medienmitteilung, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Sie müssen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchgeführen Bei Ihrem Vorhaben darf es sich nicht um eine kommunale Pflichtaufgabe handeln.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Heimat-Werkstatt"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Heimat-Werkstatt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Heimat-Werkstatt
Wer kann Heimat-Werkstatt beantragen?
Städte, Kreise, Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen
Wie hoch ist die Förderung bei Heimat-Werkstatt?
Förderbetrag: 1.000 € – 10.000 €. Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Heimat-Werkstatt?
Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 10.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen