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Antrag möglichZuschuss

Heimat-Werkstatt – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Wenn Sie durch geeignete Formate dazu beitragen wollen, dass sich Bürgerinnen und Bürger über die Gestaltung ihrer Heimat austauschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte, Kreise, Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune oder Organisation bei Vorhaben, die Menschen miteinander in Diskussions- und Arbeitsprozesse zu Fragen der lokalen Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region bringen. Sie erhalten die Förderung sowohl für neue Begegnungen sowie den Austausch und die Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten von Menschen, die sich bereits in einer Region verwurzelt fühlen, als auch für Gemeinschaftsprojekte für jene, für die der Identifikationsprozess mit einer neuen Umgebung und gegebenenfalls mit einer neuen Sprache oder Kultur gerade erst begonnen hat. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 10.000. Die Förderhöhe muss mindestens EUR 1.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 10.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.

Sie können die Fördermittel weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss ein offener Diskussion- und Arbeitsprozess durchgeführt werden.

Ihr Projekt soll sich auch an solche Menschen richten, die erst noch für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld aktiviert und gewonnen werden müssen.

Die Ergebnisse Ihres Projekts sollen in geeigneter Form, beispielsweise digital, als Aushang oder in einer veröffentlichten Medienmitteilung, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Sie müssen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchgeführen Bei Ihrem Vorhaben darf es sich nicht um eine kommunale Pflichtaufgabe handeln.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Heimat-Werkstatt"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Heimat-Werkstatt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Heimat-Werkstatt

Wer kann Heimat-Werkstatt beantragen?

Städte, Kreise, Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Förderung bei Heimat-Werkstatt?

Förderbetrag: 1.000 € – 10.000 €. Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Heimat-Werkstatt?

Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur
  • → Zuschuss zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr
  • → NRW.BANK.Mittelstandsfonds

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 10.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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