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HAUPTSACHE:MUSIK – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Kultusministerium

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen durch Zuschüsse für innovative Projekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen. Die Förderung erhalten Sie für überregionale, innovative und institutionsverbindende Projekte wie Breitenförderung, Begabungsförderung, Fortbildungsmaßnahmen für Multiplikatoren und Kooperationsprojekte mit Einbindung in bestehende musikpädagogische Netzwerke. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch EUR 15.000. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.500. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB), Lüneburg.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 15.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Kultusministerium.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind der Landesmusikrat Niedersachsen e.V., seine angeschlossenen Verbände sowie sonstige niedersächsische musikpädagogische Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Die Institutionen müssen sich am Gemeinwohl orientieren und qualifiziertes Personal einsetzen.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu HAUPTSACHE:MUSIK

Wer kann HAUPTSACHE:MUSIK beantragen?

Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen

Wie hoch ist die Förderung bei HAUPTSACHE:MUSIK?

Förderbetrag: 2.500 € – 15.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man HAUPTSACHE:MUSIK beantragen?

Anträge müssen bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von HAUPTSACHE:MUSIK?

Fördergeber ist Niedersächsisches Kultusministerium. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 15.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen