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HAUPTSACHE:MUSIK – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Kultusministerium

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen durch Zuschüsse für innovative Projekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen. Die Förderung erhalten Sie für überregionale, innovative und institutionsverbindende Projekte wie Breitenförderung, Begabungsförderung, Fortbildungsmaßnahmen für Multiplikatoren und Kooperationsprojekte mit Einbindung in bestehende musikpädagogische Netzwerke. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch EUR 15.000. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.500. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB), Lüneburg.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 15.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Kultusministerium.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind der Landesmusikrat Niedersachsen e.V., seine angeschlossenen Verbände sowie sonstige niedersächsische musikpädagogische Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Institution sollten Sie sich am Gemeinwohl orientieren.

Sie müssen Personal einsetzen, das durch ein Musikpädagogik-Diplom, als staatlich geprüfte Musiklehrkraft oder als Lehrkraft an öffentlichen Musikschulen qualifiziert ist.

Der Honorarsatz des beteiligten Personals darf EUR 35,00 pro Stunde nicht überschreiten.

Sie müssen Ihr Projekt grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres durchführen.

Sie erhalten keine Förderung für unbare Eigenleistungen.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu HAUPTSACHE:MUSIK

Wer kann HAUPTSACHE:MUSIK beantragen?

Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen

Wie hoch ist die Förderung bei HAUPTSACHE:MUSIK?

Förderbetrag: 2.500 € – 15.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man HAUPTSACHE:MUSIK beantragen?

Anträge müssen bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von HAUPTSACHE:MUSIK?

Fördergeber ist Niedersächsisches Kultusministerium. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 15.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen