HAUPTSACHE:MUSIK – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Kultusministerium
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen durch Zuschüsse für innovative Projekte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 15.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Kultusministerium.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind der Landesmusikrat Niedersachsen e.V., seine angeschlossenen Verbände sowie sonstige niedersächsische musikpädagogische Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Die Institutionen müssen sich am Gemeinwohl orientieren und qualifiziertes Personal einsetzen.
Erforderliche Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu HAUPTSACHE:MUSIK
Wer kann HAUPTSACHE:MUSIK beantragen?
Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen
Wie hoch ist die Förderung bei HAUPTSACHE:MUSIK?
Förderbetrag: 2.500 € – 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man HAUPTSACHE:MUSIK beantragen?
Anträge müssen bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von HAUPTSACHE:MUSIK?
Fördergeber ist Niedersächsisches Kultusministerium. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen