Fördergeber: Niedersächsisches Kultusministerium
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen durch Zuschüsse für innovative Projekte.
Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 15.000 €.
Anträge müssen bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Kultusministerium.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind der Landesmusikrat Niedersachsen e.V., seine angeschlossenen Verbände sowie sonstige niedersächsische musikpädagogische Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Institution sollten Sie sich am Gemeinwohl orientieren.
Sie müssen Personal einsetzen, das durch ein Musikpädagogik-Diplom, als staatlich geprüfte Musiklehrkraft oder als Lehrkraft an öffentlichen Musikschulen qualifiziert ist.
Der Honorarsatz des beteiligten Personals darf EUR 35,00 pro Stunde nicht überschreiten.
Sie müssen Ihr Projekt grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres durchführen.
Sie erhalten keine Förderung für unbare Eigenleistungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenKinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen
Förderbetrag: 2.500 € – 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Kultusministerium. Quelle: foerderdatenbank.de.
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