HAUPTSACHE:MUSIK – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Kultusministerium
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen durch Zuschüsse für innovative Projekte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 15.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Kultusministerium.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind der Landesmusikrat Niedersachsen e.V., seine angeschlossenen Verbände sowie sonstige niedersächsische musikpädagogische Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Institution sollten Sie sich am Gemeinwohl orientieren.
Sie müssen Personal einsetzen, das durch ein Musikpädagogik-Diplom, als staatlich geprüfte Musiklehrkraft oder als Lehrkraft an öffentlichen Musikschulen qualifiziert ist.
Der Honorarsatz des beteiligten Personals darf EUR 35,00 pro Stunde nicht überschreiten.
Sie müssen Ihr Projekt grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres durchführen.
Sie erhalten keine Förderung für unbare Eigenleistungen.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu HAUPTSACHE:MUSIK
Wer kann HAUPTSACHE:MUSIK beantragen?
Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen
Wie hoch ist die Förderung bei HAUPTSACHE:MUSIK?
Förderbetrag: 2.500 € – 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man HAUPTSACHE:MUSIK beantragen?
Anträge müssen bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von HAUPTSACHE:MUSIK?
Fördergeber ist Niedersächsisches Kultusministerium. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Vereine
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen