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GuW Hessen (ERP) – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung für Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen in Hessen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Mit dem Darlehen GuW Hessen (ERP) fördern wir alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen Anschaffungen (Investitionen) wie Anlagen und Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente), Software, laufende Kosten (Betriebsmittel), liquide Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketingkosten, Beratungskosten, Material- und Warenlager sowie Unternehmensgründung, -nachfolge und –beteiligung. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Vorhaben 1 Mio. Euro.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Der Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens bei einer Hausbank gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Vorhabensbeschreibung,Stellungnahme des Kreditinstituts,Statistisches Beiblatt,De-minimis-Erklärung

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Häufige Fragen zu GuW Hessen (ERP)

Wer kann GuW Hessen (ERP) beantragen?

Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei GuW Hessen (ERP)?

Förderbetrag: bis 1.000.000 €.

Bis wann kann man GuW Hessen (ERP) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von GuW Hessen (ERP)?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Hessen