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Gründungsstipendium Schleswig-Holstein – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Land Schleswig-Holstein

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung von technologischen oder wissensbasierten Geschäftsideen für Studierende und Hochschulabsolventen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Studierende und Hochschulabsolventen.

Was wird gefördert?

Das Gründungsstipendium soll Gründende aus der Hochschule an die unternehmerische Selbständigkeit heranführen – damit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft keine gute Idee verloren geht! Bei Fragen hilft Gründende, die während ihres Studiums, ihrer Forschungsarbeit oder in anderen Umgebungen eine technologie- oder wissensorientierte Geschäftsidee entwickelt haben, werden mit Hilfe des Gründungsstipendiums in die Lage versetzt, sich ganz der Verfolgung der Gründungsidee in der Pre-Seed-Phase zu widmen. Die Gründenden sollen im Laufe des Stipendiums ein Unternehmen gründen und bis zum Ende des Stipendiums einen Businessplan erstellt haben. Gemeinsam mit der IB.SH und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft hat das Land Schleswig-Holstein bis Ende 2027 insgesamt 4,6 Mio. Euro für das Gründungsstipendium bereitgestellt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.

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Häufige Fragen zu Gründungsstipendium Schleswig-Holstein

Wer kann Gründungsstipendium Schleswig-Holstein beantragen?

Studierende und Hochschulabsolventen

Wer ist Fördergeber von Gründungsstipendium Schleswig-Holstein?

Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein