Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Kleine und mittlere Unternehmen im Meister-Handwerk können einen Zuschuss zur Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen im Meister-Handwerk.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 10.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
KMU im Handwerk mit Betriebsstätte in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden oder neue Gesellschafter mit mehr als 25% Kapitalbeteiligung haben.
Erforderliche Unterlagen
- KMU-Testat eines Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers,Nachweis Eintragung in die Handwerksrolle oder Verzeichnis,Kopie des Meisterprüfungszeugnisses (bei Gewerben der Anlage B),Gewerbeanmeldung,Handelsregisterauszug,Gesellschafterliste oder –vertrag,De-minimis-Erklärung mit Testat,Erklärung zur elektronischen Belegführung,Erklärung Grundrechtecharta der EU
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Wer kann Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen im Meister-Handwerk
Wie hoch ist die Förderung bei Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk?
Förderbetrag: 10.000 € – 10.000 €.
Bis wann kann man Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.
Wer ist Fördergeber von Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 10.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2029
- Förderregion
- Niedersachsen