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Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: LfA Förderbank Bayern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Der Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) unterstützt Neugründungen und Betriebsübernahmen mit günstigen Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler.

Was wird gefördert?

Der Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) dient der Finanzierung von Neugründungen, Betriebsübernahmen und tätigen Beteiligungen für junge Unternehmen innerhalb der 5-jährigen Existenzgründungsphase. Die Darlehen können für Investitionen sowie Betriebsmittel eingesetzt werden und bieten deutlich günstigere Konditionen im Vergleich zum Marktzins. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 20 Mio. EUR pro Vorhaben, wobei flexible Laufzeiten und tilgungsfreie Jahre möglich sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: LfA Förderbank Bayern.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen sich in der 5-jährigen Existenzgründungsphase befinden.

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Häufige Fragen zu Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)

Wer kann Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) beantragen?

Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)?

Förderbetrag: bis 20.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)?

Fördergeber ist LfA Förderbank Bayern. Quelle: lfa.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit