VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen

Die L-Bank unterstützt Existenzgründer und Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Jungmeister im Handwerk.

Was wird gefördert?

Die L-Bank unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung oder -festigung oder Sie als etabliertes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen), Nachfolgeregelungen (Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen), Betriebserweiterungen (auch Standortverlagerungen), Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette, Erwerb von Unternehmen, Betriebsmittel und Warenlager (auch unabhängig von Investitionen). Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 10.000 und EUR 5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Sie als Jungmeisterin und Jungmeister einen Handwerksbetrieb neu gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu dem Darlehen die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bis 10 Prozent des Darlehensbetrags, jedoch höchstens EUR 10.000. Wenn Sie im Team gründen, kann jede/jeder von Ihnen die Meistergründungsprämie erhalten. Mit dem Tilgungszuschuss müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Wenn Sie stufenweise eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität Ihres Unternehmens entwickeln oder schon entwickelt haben, erhalten Sie eine zusätzliche Zinsverbilligung („Nachhaltigkeitsbonus“).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 5.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründende und KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe.

Jungmeister müssen innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung einen Antrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung der Handwerkskammer (für Jungmeister),CO2-Bilanz (für Nachhaltigkeitsbonus)

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Häufige Fragen zu Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

Wer kann Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) beantragen?

Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Jungmeister im Handwerk

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)?

Förderbetrag: 10.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)?

Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 5.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg