Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen
Die L-Bank unterstützt Existenzgründer und Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Jungmeister im Handwerk.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 5.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründende und KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe.
Jungmeister müssen innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung einen Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung der Handwerkskammer (für Jungmeister),CO2-Bilanz (für Nachhaltigkeitsbonus)
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)
Wer kann Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) beantragen?
Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Jungmeister im Handwerk
Wie hoch ist die Förderung bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)?
Förderbetrag: 10.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)?
Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 5.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg