Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen oder als kleines oder mittleres Unternehmen Kapital zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss oder den Nachhaltigkeitsbonus als zusätzliche Zinsverbilligung für ein GuW-Darlehen bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Jungmeister im Handwerk.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 5.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt für das GuW-Darlehen sind Existenzgründende und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe.
Antragsberechtigt für die Meistergründungsprämie sind Jungmeisterinen und Jungmeister im Handwerk, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung ein GuW-Darlehen beantragen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen Ihre Investitionen in Baden-Württemberg durch.
Als natürliche Person können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie fachlich und kaufmännisch qualifiziert für die unternehmerische Tätigkeit sind, einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und auch aktiv in der Unternehmensführung tätig sind, erworbene Immobilien oder Mobilien im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit vermieten oder verpachten.
Als Jungmeisterin und Jungmeister müssen Sie zusätzlich eine Bestätigung der Handwerkskammer vorlegen, dass Sie die handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllen.
Um den Nachhaltigkeitsbonus zu bekommen, müssen Sie folgende definierten Klimaschutzkriterien erfüllen, die stufenweise aufeinander aufbauen und die perspektivisch in den kommenden Jahren anzupasssen sind: Stufe 1: Sie haben eine CO2 -Bilanz für Ihr Unternehmen erstellt, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Treibhausgase, Stufe 2: Sie haben zusätzlich für Ihr Unternehmen ein Reduktionsziel für CO2 und andere Treibhausgase festgelegt und einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung dieser Ziele erstellt.
Externe Sachverständige müssen Ihnen die Einhaltung dieser Klimaschutzkriterien schriftlich bestätigen.
Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben, Sanierungsfälle, stille Beteiligungen, wohnwirtschaftliche Vorhaben, Vorhaben in der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) sowie in der Fischerei und Aquakultur (Primärproduktion), Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung der Handwerkskammer (für Jungmeister),CO2-Bilanz (für Nachhaltigkeitsbonus)
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)
Wer kann Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) beantragen?
Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Jungmeister im Handwerk
Wie hoch ist die Förderung bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)?
Förderbetrag: 10.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)?
Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 5.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg