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Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die GuW-BW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg mit zinsverbilligten Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Mit unseren zinsverbilligten GuW-Darlehen unterstützen wir Ihr kleines oder mittleres Unternehmen. Sie können damit Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren. Für Ihr neu gegründetes oder junges Unternehmen erhalten Sie einen Zinsbonus. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einer zusätzlichen Zinsverbilligung. Die Förderung wird ab 28.09.2026 als Zukunftsbonus: Klima fortgeführt.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 25. September 2026. Anträge für ein Darlehen mit Nachhaltigkeitsbonus können bis zum 25.09.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Sie müssen freiberuflich tätig sein oder ein gewerbliches Unternehmen führen, das als kleines oder mittleres Unternehmen gilt.

Zudem müssen Sie in Baden-Württemberg investieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der Unternehmensgröße,Klimaschutzkriterien (falls zutreffend)

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

Wer kann Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)?

Förderbetrag: 10.000 € – 5.000.000 €.

Bis wann kann man Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 25. September 2026. Anträge für ein Darlehen mit Nachhaltigkeitsbonus können bis zum 25.09.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 5.000.000 €
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
25. September 2026
Förderregion
Baden-Württemberg