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Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Zinsverbilligte Darlehen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Mit unseren zinsverbilligten GuW-Darlehen unterstützen wir Ihr kleines oder mittleres Unternehmen. Sie können damit Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren. Für Ihr neu gegründetes oder junges Unternehmen erhalten Sie einen Zinsbonus. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einer zusätzlichen Zinsverbilligung. Die Förderung umfasst verschiedene Aspekte wie Existenzgründungen, Modernisierungen und Betriebsmittelbedarf.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 25. September 2026. Anträge sind bis zum 25.09.2026 möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition.

Sie investieren in Baden-Württemberg.

Für den Zinsbonus: weniger als 5 Jahre am Markt aktiv.

Für den Nachhaltigkeitsbonus: Erfüllung der Klimaschutzkriterien.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der Unternehmensform,Klimaschutzkriterien-Nachweis (für Nachhaltigkeitsbonus)

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

Wer kann Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)?

Förderbetrag: 10.000 € – 5.000.000 €.

Bis wann kann man Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 25. September 2026. Anträge sind bis zum 25.09.2026 möglich.

Wer ist Fördergeber von Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 5.000.000 €
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
25. September 2026
Förderregion
Baden-Württemberg