Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen
Das Programm zielt auf die Sicherung der Chancengleichheit für Frauen und Männer in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Frauen und Männer in Brandenburg.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg
Wer kann Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg beantragen?
Frauen und Männer in Brandenburg
Wer ist Fördergeber von Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.
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