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Gewährung von Zuwendungen zur Begleitung von Entwicklungsvorhaben und Wissensvermittlung im Rahmen des Netzwerkes Stadt/Land – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung des ländlichen Raums durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Studien sowie Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums. Sie erhalten die Förderung in den Themenfeldern kommunale Entwicklung (Grundversorgung, Infrastruktur, Mobilität), Umweltschutz und Ressourcenschonung wie etwa Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Naturschutz, nachhaltige Energieversorgung, Soziales und Kulturelles wie etwa Gesundheitsversorgung Senioren, Migration, wirtschaftliche Entwicklung wie etwa Land- und Forstwirtschaft, Industrie und Gewerbe, Agrarstruktur. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, normalerweise jedoch maximal 200.000 EUR. Der Zuschuss soll mindestens 2.000 EUR, für Gemeinden oder Gemeindeverbände mindestens 5.000 EUR betragen. Vor dem Antragsverfahren findet ein vom Netzwerk Stadt/Land vorbereiteter und über das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt ausgeschriebener Wettbewerb statt. Als Sieger des Wettbewerbsverfahrens richten Sie Ihren Antrag an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mw_tourismusfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Zusammenschlüsse oder Partnerschaften, die diese gebildet haben.

Ihr Vorhaben muss sich auf Sachsen-Anhalt beschränken und ein positives Votum des Netzwerkes Stadt/Land vorlegen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Gewährung von Zuwendungen zur Begleitung von Entwicklungsvorhaben und Wissensvermittlung im Rahmen des Netzwerkes Stadt/Land

Wer kann Gewährung von Zuwendungen zur Begleitung von Entwicklungsvorhaben und Wissensvermittlung im Rahmen des Netzwerkes Stadt/Land beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Gewährung von Zuwendungen zur Begleitung von Entwicklungsvorhaben und Wissensvermittlung im Rahmen des Netzwerkes Stadt/Land?

Förderbetrag: 2.000 € – 200.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Gewährung von Zuwendungen zur Begleitung von Entwicklungsvorhaben und Wissensvermittlung im Rahmen des Netzwerkes Stadt/Land beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Gewährung von Zuwendungen zur Begleitung von Entwicklungsvorhaben und Wissensvermittlung im Rahmen des Netzwerkes Stadt/Land?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Gewährung von Zuwendungen zur Begleitung von Entwicklungsvorhaben und Wissensvermittlung im Rahmen des Netzwerkes Stadt/Land mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Gewährung von Zuwendungen zur Begleitung von Entwicklungsvorhaben und Wissensvermittlung im Rahmen des Netzwerkes Stadt/Land zur Gruppe „mw_tourismusfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 200.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt