Fördergeber: Ministerium des Innern und für Kommunales
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Das Gesetz regelt die Zusammenarbeit von Kommunen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Antragsberechtigt sind: Kommunen und Gemeindeverbände.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Kommunales.
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Jetzt Projekt prüfenKommunen und Gemeindeverbände
Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Kommunales. Quelle: mik_brandenburg.
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