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Antrag möglichDarlehen

Genossenschaftliches Wohnen – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Land Berlin unterstützt genossenschaftliche Wohnungsprojekte mit zinslosen Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erhalten Sie für den Neubau von Wohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung sowie den Erwerb von Wohnungsbestand. Auch bei Ausübung eines Vorkaufsrechts des Landes Berlin zugunsten Dritter können Sie die Förderung als Teil der Finanzierung in Anspruch nehmen. Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen. Für Neubauvorhaben können Sie ein Darlehen zur Ergänzung des Eigenkapitals erhalten. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 21.000 je im Objekt geschaffener Wohneinheit. Außerdem können Sie ein Darlehen nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2019) erhalten. Wenn Sie Wohnungsbestand erwerben, wird über die Höhe des Darlehens im Einzelfall nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens entschieden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 21.000 €.

Frist und Status

Antragstellung muss vor Baubeginn beziehungsweise vor dem Erwerb erfolgen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Antragsberechtigt sind: im Genossenschaftsregister eingetragene Wohnungsbaugenossenschaften (e.G.) sowie Genossenschaften in Gründung (i.G.), zum Beispiel durch die Mieter eines Objekts, wenn die Eintragung in das Genossenschaftsregister zügig erwirkt werden kann.

Ihr Wohnraum muss in Berlin liegen.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Bauvorhabens sicherstellen und mindestens 10 Prozent Eigenkapital bereitstellen.

Sie müssen eine Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren einhalten.

Für Neubauten gilt: Sie müssen über das zu bebauende Grundstück verfügungsberechtigt sein (Eigentum oder Erbbaurecht).

Sie müssen mindestens 30 Prozent Ihrer Wohnungen als sozialen Wohnraum schaffen.

Sie müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Sie müssen eine Vorentwurfsplanung vorlegen und an ein projektleitendes Architekturbüro gebunden sein.

Die Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einem Darlehen nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2019).

Für Bestandsbauten gilt: Sie müssen eine schriftliche Einverständniserklärung gegenüber der Mietergemeinschaft über die Verkaufsbereitschaft einschließlich einer Angabe zur Höhe des erwarteten Kaufpreises vorlegen.

Spätestens bei Bezugsfertigkeit dürfen keine anderweitigen Zweckbindungen vorliegen.

Für mindestens 25 Prozent der Wohnungen in dem geförderten Objekt müssen Sie Mietpreis- und Belegungsbindungen begründen.

Dies erfolgt bei Neuüberlassung beziehungsweise Bewohnerwechsel.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorentwurfsplanung,Einverständniserklärung gegenüber der Mietergemeinschaft

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Häufige Fragen zu Genossenschaftliches Wohnen

Wer kann Genossenschaftliches Wohnen beantragen?

Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Genossenschaftliches Wohnen?

Förderbetrag: bis 21.000 €. Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Genossenschaftliches Wohnen beantragen?

Antragstellung muss vor Baubeginn beziehungsweise vor dem Erwerb erfolgen

Wer ist Fördergeber von Genossenschaftliches Wohnen?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II
  • → Pre-Seed-Fonds
  • → Soziale Betriebe

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 21.000 €
Förderquote
10 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Berlin

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