Genossenschaftliches Wohnen – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Berlin unterstützt genossenschaftliche Wohnungsprojekte mit zinslosen Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 21.000 €.
Frist und Status
Anträge sind frühzeitig zu stellen, bei Neubauten vor Baubeginn.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind im Genossenschaftsregister eingetragene Wohnungsbaugenossenschaften sowie Genossenschaften in Gründung.
Der Wohnraum muss in Berlin liegen und es sind bestimmte Eigenkapital- und Bindungsanforderungen zu erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Vorentwurfsplanung,Einverständniserklärung gegenüber der Mietergemeinschaft
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Genossenschaftliches Wohnen
Wer kann Genossenschaftliches Wohnen beantragen?
Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Genossenschaftliches Wohnen?
Förderbetrag: bis 21.000 €. Förderquote: 10 %.
Bis wann kann man Genossenschaftliches Wohnen beantragen?
Anträge sind frühzeitig zu stellen, bei Neubauten vor Baubeginn.
Wer ist Fördergeber von Genossenschaftliches Wohnen?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 21.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Berlin