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Antrag möglichZuschuss

Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Förderung von Modellprojekten zur Stärkung von Nachbarschaften und Wohnquartieren durch Integration und gesellschaftliche Teilhabe.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisation, Kammer.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune, Verband der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisation oder Kammer bei der Durchführung von Modellprojekten zur Stärkung von Nachbarschaften und Wohnquartieren durch Integration und der Teilhabe. Sie erhalten die Förderung für den Auf- und Ausbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements sowie bei bereits etablierter Gemeinwesenarbeit oder etabliertem Quartiersmanagement für weiterführende Vorhaben, darunter unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungs- und Beschäftigungschancen durch niedrigschwellige Angebote für alle Generationen oder zur Verbesserung der quartiersbezogenen Zusammenarbeit der Gemeinwesenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren vor Ort und in der Gesamtkommune. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 60.000 für ein Projekt und EUR 120.000 für mehrere Projekte für einen Förderzeitraum von 36 Monaten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 60.000 €.

Frist und Status

Die Stichtage werden im Internet veröffentlicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise, juristische Personen des privaten Rechts mit einem vorrangig nicht auf wirtschaftliche Tätigkeit gerichteten Zweck, Verbände der Wohlfahrtspflege sowie kirchliche Organisationen und Kammern.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft

Wer kann Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft beantragen?

Kommune, Verband der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisation, Kammer

Wie hoch ist die Förderung bei Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft?

Förderbetrag: 10.000 € – 60.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft beantragen?

Die Stichtage werden im Internet veröffentlicht.

Wer ist Fördergeber von Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft?

Fördergeber ist Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
  • → Pro-Aktiv-Centren
  • → Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 60.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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