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Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen

Kommune in Hessen können Zuschüsse für Gemeinwesenprojekte in sozialen Brennpunktgebieten beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die zur Überwindung sozialer Problemlagen beziehungsweise zur Bearbeitung besonderer sozialer und integrationspolitischer Herausforderungen beitragen. Gefördert wird der Auf- und Ausbau eines Quartiersbüros im Stadtteil/Quartier und die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e. V. als Servicestelle zur Unterstützung des Landes, der Kommunen und aller am Programm beteiligten Akteurinnen und Akteure. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent, in besonderen Fällen bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 31.10. eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Kommune müssen Sie die Fördergebiete anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Indikatoren auswählen und die besonderen sozialen oder integrationspolitischen Herausforderungen im ausgewählten Gebiet nachweisen.

Planen Sie eine Unterstützungs- und Koordinationsstelle, dann müssen Sie hiermit vor allem folgende Aufgaben übernehmen: Aktivierung und Unterstützung von Selbstorganisation und Beteiligung, Förderung von Selbsthilfepotenzialen und Partizipation, insbesondere von durch Armut und Ausgrenzung betroffener Personen, Ermöglichung von sprachlicher Teilhabe, Förderung von Kommunikation, Vernetzung und Kooperation durch den Auf- und Ausbau beziehungsweise die Umsetzung geeigneter Kooperationsstrukturen, Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, Abbau von Konflikten und Stärkung der Integration der verschiedenen Bevölkerungs- und Interessengruppen im Quartier und Stadtteil, Entwicklung von Strategien zur Verbesserung von Lebenslagen, Förderung, Unterstützung und Koordination des ehrenamtlichen Engagements im Stadtteil beziehungsweise Quartier zur stärkeren Aktivierung, Beteiligung und Mitwirkung von Quartiersbewohnerinnen und -bewohnern, Schaffung von Angeboten zur niedrigschwelligen Beratung unterschiedlicher Fragestellungen und zur Verbesserung des Zugangs zu sozialen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen, Hilfe und Vermittlung durch vernetzende Einbindung der kommunalen Altenhilfe, Pflege- und Gesundheitsberatung beziehungsweise Vermittlung zu Diensten (Clearing), Beratung bei Projektentwicklung und Mitteleinwerbung, Verbesserung des Images des Quartiers oder des Stadtteils.

Für investive Projekte und Baumaßnahmen erhalten Sie keine Förderung.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen

Wer kann Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen beantragen?

Anträge müssen bis zum 31.10. eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen