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Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Kommune in Hessen können Zuschüsse für Gemeinwesenprojekte in sozialen Brennpunktgebieten beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die zur Überwindung sozialer Problemlagen beziehungsweise zur Bearbeitung besonderer sozialer und integrationspolitischer Herausforderungen beitragen. Gefördert wird der Auf- und Ausbau eines Quartiersbüros im Stadtteil/Quartier und die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e. V. als Servicestelle zur Unterstützung des Landes, der Kommunen und aller am Programm beteiligten Akteurinnen und Akteure. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent, in besonderen Fällen bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 31.10. eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

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Häufige Fragen zu Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen

Wer kann Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen beantragen?

Anträge müssen bis zum 31.10. eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen