Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Kommune in Hessen können Zuschüsse für Gemeinwesenprojekte in sozialen Brennpunktgebieten beantragen.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 75 %.
Anträge müssen bis zum 31.10. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Kommune müssen Sie die Fördergebiete anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Indikatoren auswählen und die besonderen sozialen oder integrationspolitischen Herausforderungen im ausgewählten Gebiet nachweisen.
Planen Sie eine Unterstützungs- und Koordinationsstelle, dann müssen Sie hiermit vor allem folgende Aufgaben übernehmen: Aktivierung und Unterstützung von Selbstorganisation und Beteiligung, Förderung von Selbsthilfepotenzialen und Partizipation, insbesondere von durch Armut und Ausgrenzung betroffener Personen, Ermöglichung von sprachlicher Teilhabe, Förderung von Kommunikation, Vernetzung und Kooperation durch den Auf- und Ausbau beziehungsweise die Umsetzung geeigneter Kooperationsstrukturen, Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, Abbau von Konflikten und Stärkung der Integration der verschiedenen Bevölkerungs- und Interessengruppen im Quartier und Stadtteil, Entwicklung von Strategien zur Verbesserung von Lebenslagen, Förderung, Unterstützung und Koordination des ehrenamtlichen Engagements im Stadtteil beziehungsweise Quartier zur stärkeren Aktivierung, Beteiligung und Mitwirkung von Quartiersbewohnerinnen und -bewohnern, Schaffung von Angeboten zur niedrigschwelligen Beratung unterschiedlicher Fragestellungen und zur Verbesserung des Zugangs zu sozialen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen, Hilfe und Vermittlung durch vernetzende Einbindung der kommunalen Altenhilfe, Pflege- und Gesundheitsberatung beziehungsweise Vermittlung zu Diensten (Clearing), Beratung bei Projektentwicklung und Mitteleinwerbung, Verbesserung des Images des Quartiers oder des Stadtteils.
Für investive Projekte und Baumaßnahmen erhalten Sie keine Förderung.
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Förderquote: 75 %.
Anträge müssen bis zum 31.10. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.
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