Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Thüringer Aufbaubank
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Das Programm fördert öffentliche Einrichtungen des Tourismus mit einem Zuschuss von bis zu 60 Prozent.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. Antragstellung ist an uns eine Fördervoranfrage zu richten, welche bis zum 31
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Aufbaubank.
Voraussetzungen
Förderfähig sind Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)
Wer kann Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus) beantragen?
Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2026. Antragstellung ist an uns eine Fördervoranfrage zu richten, welche bis zum 31
Wer ist Fördergeber von Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)?
Fördergeber ist Thüringer Aufbaubank. Quelle: tab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. August 2026
- Förderregion
- Bundesweit