Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in die wirtschaftsnahe Infrastruktur durch Maßnahmen wie den Bau und Ausbau von Gewerbegebieten oder Tourismuseinrichtungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 75.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Eingetragene Vereine sind förderfähig, wenn sie die Infrastrukturmaßnahme mit Zustimmung oder im Auftrag der Gemeinde durchführen.
Antragsberechtigt für Regionalmanagement und Regionalbudget sind Landkreise und kreisfreie Städte.
Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann die Durchführung des Projektes auf natürliche oder juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen.
Dabei müssen die Förderziele der Gemeinschaftsaufgabe und die Interessen des Trägers gewahrt werden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme ist für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich.
Sie können den entsprechenden Bedarf nachweisen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung (einschließlich der Folgekosten) sicherstellen.Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer von Grund und Boden und Eigentümerin oder Eigentümer der hergestellten Infrastrukturanlage.
Alternativ müssen Sie bei der Verlegung von Trink- und Abwasseranlagen eine Grunddienstbarkeit sicherstellen.Betreiberinnen/Betreiber und Nutzerinnen/Nutzer sowie Träger und Nutzerinnen/Nutzer sind weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verbunden.Bitte beachten Sie die darüber hinaus geltenden Voraussetzungen für die einzelnen Fördertatbestände.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 75.000 €. Förderquote: 60 %.
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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