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Antrag möglichZuschuss

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in die wirtschaftsnahe Infrastruktur durch Maßnahmen wie den Bau und Ausbau von Gewerbegebieten oder Tourismuseinrichtungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben. Daneben werden auch nicht-investive Maßnahmen gefördert. Sie erhalten die Förderung je nach Fördergebiet für Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,Anbindung von Gewerbebetrieben,Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus,Errichtung und Ausbau von Gewerbezentren (zum Beispiel Technologie- und Gründerzentren, Maker Spaces und Ähnliches),Errichtung von Abwasseranlagen,Modernisierung von bestimmten Infrastruktureinrichtungen über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustandes hinaus,Errichtung von Häfen,Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte durch Dritte,Regionalmanagement sowieRegionalbudget. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn sich das Vorhaben in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt, im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird und zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft beiträgt, beträgt die Förderquote in einem Fördergebiet der 1. Priorität bis zu 80 Prozent undin einem Fördergebiet der 2. Priorität bis zu 70 Prozent. Bei Revitalisierungsvorhaben von Altstandorten beträgt die Förderquote in einem Fördergebiet der 1. Priorität bis zu 85 Prozent undin einem Fördergebiet der 2. Priorität bis zu 75 Prozent. Der konkrete Fördersatz richtet sich nach Art und Umfang Ihrer jeweiligen Maßnahme und weiteren Bedingungen. Bei investiven Maßnahmen müssen die förderfähigen Kosten EUR 75.000 überschreiten (Bagatellgrenze). Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Landesdirektion Sachsen ein. Als kreisangehörige Kommune stellen Sie Ihren Antrag über das zuständige Landratsamt bei der Landesdirektion Sachsen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 75.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Eingetragene Vereine sind förderfähig, wenn sie die Infrastrukturmaßnahme mit Zustimmung oder im Auftrag der Gemeinde durchführen.

Antragsberechtigt für Regionalmanagement und Regionalbudget sind Landkreise und kreisfreie Städte.

Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann die Durchführung des Projektes auf natürliche oder juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen.

Dabei müssen die Förderziele der Gemeinschaftsaufgabe und die Interessen des Trägers gewahrt werden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme ist für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich.

Sie können den entsprechenden Bedarf nachweisen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung (einschließlich der Folgekosten) sicherstellen.Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer von Grund und Boden und Eigentümerin oder Eigentümer der hergestellten Infrastrukturanlage.

Alternativ müssen Sie bei der Verlegung von Trink- und Abwasseranlagen eine Grunddienstbarkeit sicherstellen.Betreiberinnen/Betreiber und Nutzerinnen/Nutzer sowie Träger und Nutzerinnen/Nutzer sind weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verbunden.Bitte beachten Sie die darüber hinaus geltenden Voraussetzungen für die einzelnen Fördertatbestände.

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Häufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra)

Wer kann Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra)?

Förderbetrag: ab 75.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra) beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen

Wer ist Fördergeber von Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
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  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 75.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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