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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesregierung

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Investitionszuschuss für Unternehmer:innen und Existenzgründende.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmer:innen und Existenzgründende.

Was wird gefördert?

Ein Zuschuss ist eine zweckgebundene finanzielle Förderung, die in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss. Zuschüsse für Investitionen in das Anlagevermögen oder Lohnkostenförderung grundsätzlich bis zu 30 % Förderquote. Investitionszeitraum bis zu 36 Monate.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesregierung.

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Häufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Wer kann Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) beantragen?

Unternehmer:innen und Existenzgründende

Wie hoch ist die Förderung bei Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)?

Förderquote: 30 %.

Wer ist Fördergeber von Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)?

Fördergeber ist Bundesregierung. Quelle: ibb_berlin.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit