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Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder an einem Gartenbauunternehmen beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, kleine und mittlere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH unterstützt private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, indem sie Garantien gibt für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus. Voraussetzung ist, dass ohne Übernahme einer solchen Garantie die Beteiligung nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH übernimmt Beteiligungsgarantien für folgende Vorhaben: Kooperationen, Innovationsprojekte (auch Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte), Umstellungen bei Strukturwandel, die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Unternehmensnachfolgen, Existenzgründungen. Die Förderung erfolgt als Beteiligungsgarantie. Die Höhe der Garantie beträgt maximal 70 Prozent der Beteiligungssumme, höchstens EUR 1,5 Millionen beziehungsweise in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 2,5 Millionen je Beteiligungsnehmerin und Beteiligungsnehmer, höchstens die Summe des vorhandenen Eigenkapitals der Beteiligungsnehmerin und des Beteiligungsnehmers. Die Laufzeit der Beteiligung soll ihrem Verwendungszweck entsprechen und beträgt maximal 10 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Ertragskraft des Unternehmens und die Qualität der Unternehmensführung müssen langfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.

Eine Beteiligung ist nicht möglich, wenn sie zur Sanierung der Finanzverhältnisse dient.

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Häufige Fragen zu Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen

Wer kann Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen beantragen?

private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, kleine und mittlere Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen?

Förderbetrag: bis 2.500.000 €. Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.500.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Baden-Württemberg