Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge für Vorhaben im Rahmen der Frühen Hilfen sind bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale und freie Träger, wissenschaftliche Institute und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen
Wer kann Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen beantragen?
Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung
Bis wann kann man Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen beantragen?
Anträge für Vorhaben im Rahmen der Frühen Hilfen sind bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.
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