Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Stand: September 2026 · Geprüft vor 42 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich Kinderschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge für Vorhaben im Rahmen der Frühen Hilfen sind bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale und freie Träger für eine Förderung von Maßnahmen der Frühen Hilfen und für Prävention und Kinderschutz, wissenschaftliche Institute und sonstige Anbieter für eine Förderung von Maßnahmen für Prävention und Kinderschutz, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für eine ergänzende Förderung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen, die 33 in der Bundesstiftung Frühe Hilfen antragsberechtigten Kreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte in Hessen für Vorhaben der Kooperation und Vernetzung Jugendhilfe und Gesundheitswesen.
Die Voraussetzungen für eine Förderung richten sich nach Ihrem Vorhaben.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen
Wer kann Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen beantragen?
Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung
Bis wann kann man Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen beantragen?
Anträge für Vorhaben im Rahmen der Frühen Hilfen sind bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen