Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich Kinderschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung.
Anträge für Vorhaben im Rahmen der Frühen Hilfen sind bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale und freie Träger für eine Förderung von Maßnahmen der Frühen Hilfen und für Prävention und Kinderschutz, wissenschaftliche Institute und sonstige Anbieter für eine Förderung von Maßnahmen für Prävention und Kinderschutz, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für eine ergänzende Förderung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen, die 33 in der Bundesstiftung Frühe Hilfen antragsberechtigten Kreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte in Hessen für Vorhaben der Kooperation und Vernetzung Jugendhilfe und Gesundheitswesen.
Die Voraussetzungen für eine Förderung richten sich nach Ihrem Vorhaben.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Anträge für Vorhaben im Rahmen der Frühen Hilfen sind bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr einzureichen.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.
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