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Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Stand: September 2026 · Geprüft vor 42 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich Kinderschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie den Kinderschutz verbessern möchten. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Frühen Hilfen, Maßnahmen im Bereich Prävention und Kinderschutz, die ergänzende Förderung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen, die Kooperation und Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitswesen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt ab von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Ihren Antrag für Vorhaben im Rahmen der Frühen Hilfen und zur Unterstützung der Projekte der Bundesstiftung Frühe Hilfen richten Sie bitte bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr an das Regierungspräsidium Kassel. Für die Kooperation und Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitswesen können Sie Ihren Antrag jederzeit beim Regierungspräsidium Kassel einreichen. Für Maßnahmen aus den Bereichen Prävention und Kinderschutz reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ein.

Frist und Status

Anträge für Vorhaben im Rahmen der Frühen Hilfen sind bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale und freie Träger für eine Förderung von Maßnahmen der Frühen Hilfen und für Prävention und Kinderschutz, wissenschaftliche Institute und sonstige Anbieter für eine Förderung von Maßnahmen für Prävention und Kinderschutz, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für eine ergänzende Förderung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen, die 33 in der Bundesstiftung Frühe Hilfen antragsberechtigten Kreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte in Hessen für Vorhaben der Kooperation und Vernetzung Jugendhilfe und Gesundheitswesen.

Die Voraussetzungen für eine Förderung richten sich nach Ihrem Vorhaben.

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Häufige Fragen zu Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen

Wer kann Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen beantragen?

Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung

Bis wann kann man Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen beantragen?

Anträge für Vorhaben im Rahmen der Frühen Hilfen sind bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.

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