VeröffentlichtZuschuss

Frauenspezifische Förderung in der Kulturverwaltung – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 20 Tagen

Die Berliner Kulturverwaltung fördert Künstlerinnen durch frauenspezifisch ausgerichtete Programme in unterrepräsentierten Bereichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Künstlerinnen.

Was wird gefördert?

Die Berliner Kulturverwaltung fördert Künstlerinnen durch frauenspezifisch ausgerichtete Programme in den Bereichen, in denen sie noch deutlich unterrepräsentiert sind. Zudem werden langjährig arbeitende Frauenkulturinitiativen in Form von Infrastrukturförderung in ihrer Arbeit unterstützt. Zu den Programmen gehören das Film/Video Künstlerinnenprogramm, der Hannah-Höch-Förderpreis und die Infrastrukturförderung der Inselgalerie, Gedok-Berlin sowie für den Ausstellungsort 'Das Verborgene Museum'.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Frauenspezifische Förderung in der Kulturverwaltung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Frauenspezifische Förderung in der Kulturverwaltung

Wer kann Frauenspezifische Förderung in der Kulturverwaltung beantragen?

Künstlerinnen

Wer ist Fördergeber von Frauenspezifische Förderung in der Kulturverwaltung?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin