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Frauenspezifische Förderung in der Kulturverwaltung – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 20 Tagen
Die Berliner Kulturverwaltung fördert Künstlerinnen durch frauenspezifisch ausgerichtete Programme in unterrepräsentierten Bereichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Künstlerinnen.
Was wird gefördert?
Die Berliner Kulturverwaltung fördert Künstlerinnen durch frauenspezifisch ausgerichtete Programme in den Bereichen, in denen sie noch deutlich unterrepräsentiert sind. Zudem werden langjährig arbeitende Frauenkulturinitiativen in Form von Infrastrukturförderung in ihrer Arbeit unterstützt. Zu den Programmen gehören das Film/Video Künstlerinnenprogramm, der Hannah-Höch-Förderpreis und die Infrastrukturförderung der Inselgalerie, Gedok-Berlin sowie für den Ausstellungsort 'Das Verborgene Museum'.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Frauenspezifische Förderung in der Kulturverwaltung
Wer kann Frauenspezifische Förderung in der Kulturverwaltung beantragen?
Künstlerinnen
Wer ist Fördergeber von Frauenspezifische Förderung in der Kulturverwaltung?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.
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