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Fortschreibung der Seniorenpolitischen Leitlinien – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen

Die Landesregierung Brandenburg hat die Seniorenpolitischen Leitlinien fortgeschrieben, um die Lebensbedingungen für ältere Menschen zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Seniorinnen und Senioren.

Was wird gefördert?

Im Jahr 2024 wurden die Seniorenpolitischen Leitlinien unter aktiver Beteiligung der Seniorinnen und Senioren im Land Brandenburg fortgeschrieben. Diese Leitlinien sollen die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes, eigenständiges und vielfältiges Leben im Alter verbessern. Im Auftrag des Sozialministeriums wurden Seniorinnen und Senioren zu ihrer Lebenssituation befragt, und es fanden mehrere Beteiligungsworkshops statt. Die Ergebnisse dieses Diskussionsprozesses bildeten die Grundlage für die Fortschreibung der Seniorenpolitischen Leitlinien und des dazugehörigen Seniorenpolitischen Maßnahmenpakets.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ).

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Häufige Fragen zu Fortschreibung der Seniorenpolitischen Leitlinien

Wer kann Fortschreibung der Seniorenpolitischen Leitlinien beantragen?

Seniorinnen und Senioren

Wer ist Fördergeber von Fortschreibung der Seniorenpolitischen Leitlinien?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ). Quelle: msgiv_brandenburg.

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Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg