Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen
Darlehen zur Schaffung und Erhaltung von Wohnraum für Studierende an Hochschulen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 45.000 € – 75.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
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Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erwerberinnen und Erwerber.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig (Bonität) sein, gewährleisten, dass das Bauvorhaben ordnungsgemäß und wirtschaftlich durchgeführt wird, mit dem Vorhaben die Anforderungen zur Gebäudeplanung und -ausführung, Barrierefreiheit, Wohnraumaufteilung und Ausstattung erfüllen, die Wohnplätze 25 oder 40 Jahre an bedürftige Studierende vermieten, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten oder deren Einkommen den Gesamtbetrag nach § 13 und § 13 a BAföG für den Bedarf von Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, um nicht mehr als 30 Prozent übersteigt.
Internationale Studierende müssen Sie bei der Vergabe der Wohnplätze angemessen berücksichtigen.
Bei Bedarf können Sie bis zu 20 Prozent der geförderten Wohnplätze Auszubildenden eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes überlassen.
Am jeweiligen Hochschulort muss ein nachhaltiger Bedarf an Studierendenwohnraum bestehen.
Ihr Wohnraum soll verkehrsgünstig zur Hochschule liegen und fußläufig, mit dem Fahrrad oder mit einem ausreichend getakteten Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erreichbar sein.
Erbbaurechte müssen eine Laufzeit von mindestens 60 Jahren haben.
Ihr Vorhaben wird vorrangig gefördert, wenn Sie vorhandene Bausubstanz nutzen, auf brachliegenden oder ehemals bebauten Flächen bauen oder bestehende Siedlungsgebiete angemessen verdichten oder ergänzen.
Hierbei müssen Sie auf kostensparendes und nachhaltiges Bauen achten.
Für die unter wesentlichem Bauaufwand erfolgende Änderung von Gebäuden oder bei Maßnahmen zur umfassenden energetischen Modernisierung von Gebäuden, die als Wohnraum für Studierende errichtet und genutzt wurden, bekommen Sie nur dann die Förderung, wenn am 31.12.
des Jahres Ihrer Antragstellung mindestens 25 Jahre seit Bezugsfertigkeit des Gebäudes vergangen sind.
Wenn Ihr Vorhaben weniger als 5 Wohnplätze vorsieht, bekommen Sie keine Förderung.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Wohnraum für Studierende zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Förderbetrag: 45.000 € – 75.000 €. Förderquote: 50 %.
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Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
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