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Förderung von Wohnraum für Studierende – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Darlehen zur Schaffung und Erhaltung von Wohnraum für Studierende an Hochschulen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Schaffung und dem Erhalt von Wohnraum für Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie ergänzend bei der bedarfsgerechten Schaffung und dem Erhalt von Wohnraum für volljährige Auszubildende. Die Förderung schließt auch die Erstmöblierung ein. Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum für Studierende in einem neuen Gebäude schaffen (Neubau), den Ersterwerb eines solchen Neubaus sowie die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes durch Anbau oder Aufstockung, den Erwerb oder die unter wesentlichem Bauaufwand erfolgende Änderung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken dienten, zu Wohnraum für Studierende sowie unter wesentlichem Bauaufwand erfolgende Änderung von Gebäuden oder Maßnahmen zur umfassenden energetischen Modernisierung von Gebäuden, die jeweils bisher als Wohnraum für Studierende errichtet und genutzt wurden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 45.000 € – 75.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erwerberinnen und Erwerber.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bonität, ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens, Vermietung an bedürftige Studierende, Berücksichtigung internationaler Studierender.

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Häufige Fragen zu Förderung von Wohnraum für Studierende

Wer kann Förderung von Wohnraum für Studierende beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Wohnraum für Studierende?

Förderbetrag: 45.000 € – 75.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Wohnraum für Studierende beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung von Wohnraum für Studierende?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
45.000 € – 75.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern