Förderung von Wohnraum für Studierende – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Darlehen zur Schaffung und Erhaltung von Wohnraum für Studierende an Hochschulen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 45.000 € – 75.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erwerberinnen und Erwerber.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bonität, ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens, Vermietung an bedürftige Studierende, Berücksichtigung internationaler Studierender.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Wohnraum für Studierende
Wer kann Förderung von Wohnraum für Studierende beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Wohnraum für Studierende?
Förderbetrag: 45.000 € – 75.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von Wohnraum für Studierende beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Förderung von Wohnraum für Studierende?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 45.000 € – 75.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bayern