Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen und weiteren Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Gebiete) – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich der hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie bei sonstigen Vorhaben zur Begleitung von regionalen Strukturwandelprozessen. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben in der ausgewiesenen GRW-Fördergebietskulisse: Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,Anbindung von Gewerbebetrieben,Planungs- und Beratungsleistungen,integrierte regionale Entwicklungskonzepte,Regionalmanagement,Kooperationsnetzwerke. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie Anbindung von Gewerbebetrieben bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, unter bestimmten Voraussetzungen auch 90 Prozent,Planungs- und Beratungsleistungen sowie integrierte regionale Entwicklungskonzepte bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei integrierten regionalen Entwicklungskonzepten maximal EUR 100.000,Regionalmanagement-Vorhaben bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für grundsätzlich 3 Jahre mit jährlich bis zu EUR 200.000, beinhaltet das Regionalmanagement eine interregionale Kooperation jährlich bis zu EUR 250.000,Kooperationsnetzwerke insgesamt bis zu EUR 200.000 je Netzwerkpartnerin und -partner für eine Anlaufphase von maximal 3 Jahren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Antragsberechtigt sind vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger von Infrastrukturmaßnahmen, außerdem juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beachten Sie bitte, dass die Förderung nur in ausgewiesenen GRW-Fördergebieten erfolgt.Sie müssen den Bedarf zur Entwicklung hochwertiger Industrie- und Gewerbeflächen Absichtserklärungen („Letters of Intent“) von Unternehmen (Ansiedlung oder Erweiterung) belegen.Als Betreiberin oder Betreiber sowie Träger dürfen Sie weder rechtlich noch wirtschaftlich noch personell mit Nutzerinnen und Nutzern verflochten sein.Als Träger der geförderten Infrastrukurvorhaben müssen Sie für den gesamten Zeitraum der Durchführung des Vorhaben sowie für die Zweckbindungsdauer über die benötigten Grundstücks- oder Gebäudeflächen verfügungsberechtigt sein.Übersteigt das Bruttoinvestitionsvolumen Ihres Vorhabens EUR 10 Millionen, müssen Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse vorlegen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
Absichtserklärungen von Unternehmen,Kosten-Nutzen-Analyse bei Bruttoinvestitionsvolumen über EUR 10 Millionen,Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projekts,Nachweis bestimmter Qualitätskriterien
Antragsentwurf für dieses Programm
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Häufige Fragen zu Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen und weiteren Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Gebiete)
Wer kann Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen und weiteren Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Gebiete) beantragen?
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen und weiteren Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Gebiete)?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen und weiteren Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Gebiete) beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen und weiteren Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Gebiete)?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.