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Förderung von Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben zum nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser im Hinblick auf den Klimawandel.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben zum zielgerichteten Umgang mit der Ressource Wasser im Hinblick auf den Klimawandel. Sie erhalten die Förderung für Grundlagenarbeit wie zum Beispiel Erhebung und Aufbereitung von Daten, Entwicklung von Systemen zur Datenhaltung und zur Bewertung der Daten, Entwicklung von Verfahrensempfehlungen zum Umgang mit der Ressource Wasser einschließlich Modellierungen und Weiterentwicklung von Modellen, die Erstellung von sektorübergreifenden lokalen oder regionalen Konzepten, Machbarkeitsstudien und Planungen zur Nutzung von Gewässern (Grundwasser und Oberflächengewässer) oder zum Schutz der Wasserressourcen durch Nutzung von Abwasser oder Brauchwasser und Investitionen zur Umsetzung der genannten Konzepte oder sonstiger Konzepte zur Wasserbewirtschaftung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Grundlagenarbeit und die Erstellung von Konzepten, Machbarkeitsstudien und Planungen 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 300.000 und für Investitionen zur Umsetzung von Konzepten 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 500.000. Die Zuwendungen an kommunale Gebietskörperschaften für Grundlagenarbeit und Investitionen zur Umsetzung von Konzepten müssen mindestens EUR 25.000 betragen, für andere Antragstellende mindestens EUR 10.000 (Bagatellgrenze).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10 € – 500.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Antragsstichtagen einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, juristische Personen, deren Aufgabe die Wasserversorgung, Trinkwassergewinnung oder Abwasserentsorgung für die Allgemeinheit ist, sowie Zusammenschlüsse der Antragsberechtigten mit Sitz oder Dienstsitz in Niedersachsen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung

Wer kann Förderung von Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung?

Förderbetrag: 10 € – 500.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung beantragen?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Antragsstichtagen einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10 € – 500.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen