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Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Unterstützung für Beratungsangebote im Bereich Trinkwasserschutz und Gewässerschutz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Gartenbauunternehmen, öffentliche Wasserversorgung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen Sie gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Durchführung von Informations- und Beratungsleistungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus. Inhalte der Beratungen sind der Trinkwasserschutz sowie der gute Zustand oder das Potenzial von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Sie erhalten die Förderung vor allem für die Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus, die Erstellung erforderlicher Beratungsgrundlagen wie Planungen und Konzepte, die Untersuchung von Böden, Pflanzen und Gewässern, soweit dies als Voraussetzung und Begleitung von Beratung erforderlich ist, Informationsleistungen im Gewässerschutz und Qualifizierungsleistungen für Bewirtschafter von Grundstücken und für Multiplikatoren, unterstützende Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke der Gewässerschutzberatung sowie Modell- und Pilotprojekte zur Entwicklung, Demonstration und Erfolgsbewertung gewässerschonender Landbewirtschaftungssysteme oder Maßnahmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung und deren Zusammenschlüsse sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen zuständig sind.

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Häufige Fragen zu Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung

Wer kann Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung beantragen?

Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Gartenbauunternehmen, öffentliche Wasserversorgung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung?

Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen