Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Unterstützung für Beratungsangebote im Bereich Trinkwasserschutz und Gewässerschutz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Gartenbauunternehmen, öffentliche Wasserversorgung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung und deren Zusammenschlüsse sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen zuständig sind.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung
Wer kann Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung beantragen?
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Gartenbauunternehmen, öffentliche Wasserversorgung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung?
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen