Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie sich in Niedersachsen mit geeigneten Maßnahmen für die Wiederherstellung eines guten Umweltzustands der Übergangs- und Küstengewässer einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder andere umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Gebietskulisse des Förderprogramms sind die Übergangs- und Küstengewässer in Niedersachsen gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie und europäischer Meeresstrategie-Richtlinie sowie gegebenenfalls unmittelbar benachbarte Bereiche.Ihr Vorhaben muss zunächst auf den Bereich der Ems konzentriert sein und soll auf andere Flussmündungsgebiete übertragbar sein.Sie müssen die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigen.Ihr Vorhaben muss der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder der Verbesserung des chemischen Zustandes nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie dienen.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von mindestens 25 Jahren bei Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen und mindestens 10 Jahren bei technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten beachten.
Vorhaben, zu denen Sie rechtlich verpflichtet sind (zum Beispiel verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen), sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer – ÜKW) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderquote: 90 %.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →