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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer – ÜKW) – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie sich in Niedersachsen mit geeigneten Maßnahmen für die Wiederherstellung eines guten Umweltzustands der Übergangs- und Küstengewässer einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes im Bereich der Übergangs- und Küstengewässer. Sie erhalten die Förderung für Investitionen zur Herstellung von natürlichen Habitaten in Übergangs- und Küstengewässern, vor allem Seegrasregeneration und Durchgängigkeit,Investitionen zur Wiederherstellung einer natürlichen Tidedynamik (zum Beispiel Herstellung von Tidepoldern),Vorhaben zur Verringerung des Nährstoffeintrags in die Küstengewässer,Investitionen zur Wiederherstellung einer natürlichen Sedimentdynamik der Übergangsgewässer sowiesonstige nötige Ausgaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Vorhaben in Trägerschaft des Landes Niedersachsen und für Vorhaben von übergeordnetem Landesinteresse können Sie bis zu 100 Prozent erhalten. Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder andere umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Gebietskulisse des Förderprogramms sind die Übergangs- und Küstengewässer in Niedersachsen gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie und europäischer Meeresstrategie-Richtlinie sowie gegebenenfalls unmittelbar benachbarte Bereiche.Ihr Vorhaben muss zunächst auf den Bereich der Ems konzentriert sein und soll auf andere Flussmündungsgebiete übertragbar sein.Sie müssen die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigen.Ihr Vorhaben muss der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder der Verbesserung des chemischen Zustandes nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie dienen.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von mindestens 25 Jahren bei Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen und mindestens 10 Jahren bei technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten beachten.

Vorhaben, zu denen Sie rechtlich verpflichtet sind (zum Beispiel verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen), sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer – ÜKW)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer – ÜKW)

Wer kann Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer – ÜKW) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer – ÜKW)?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer – ÜKW) beantragen?

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer – ÜKW)?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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