Fördergeber: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Restaurierung und Sanierung von Seen beziehungsweise Stillgewässern in Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Bitte beachten Sie die jährlichen Antragsfristen im Internet.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder sonstige umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen.Die Gebietskulisse für Ihr Vorhaben sind Stillgewässer in Niedersachsen mit einer Fläche von mindestens 50 Hektar, bei ELER-Beteiligung nur im ländlichen Gebiet im Sinne des Programms zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014–2020 (PFEIL).Für kleinere Stillgewässer können Sie eine Förderung erhalten, wenn sie für die Wasserwirtschaft, den Naturschutz oder die ländliche Entwicklung von Bedeutung sind.Bei der Durchführung Ihres Vorhabens müssen Sie die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigen.Ihr Vorhaben muss der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder der Verbesserung des chemischen Zustands nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von mindestens 25 Jahren für Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen sowie von 10 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte beachten.Für Vorhaben, zu denen Sie rechtlich verpflichtet sind, erhalten Sie keine Förderung.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderquote: 90 %.
Bitte beachten Sie die jährlichen Antragsfristen im Internet.
Fördergeber ist Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
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