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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE) – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Restaurierung und Sanierung von Seen beziehungsweise Stillgewässern in Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben der Seenentwicklung im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie erhalten die Förderung für Investitionen zur naturnahen Seenentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen sowie Anlage und Gestaltung von Randstreifen und Schutzpflanzungen,Investitionen zur Reduzierung von Stoffeinträgen (Punktquellen und diffuse Quellen),Entschlammung (Sedimententnahme, Sedimentbehandlung oder technische Vorhaben wie Tiefenwasserableitung, Tiefenwasserbelüftung, Phosphatfällung und Biomasseentnahme),Verbesserung der Wasserretention,Erprobung innovativer Verfahren mit bereits erbrachtem Wirkungsnachweis in vergleichbaren Gewässern sowie fürsonstige erforderliche Ausgaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, für Vorhaben in Trägerschaft des Landes Niedersachsen auch 100 Prozent. Sie reichen Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein. Bitte beachten Sie die jährlichen Antragsfristen im Internet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Bitte beachten Sie die jährlichen Antragsfristen im Internet.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder sonstige umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen.Die Gebietskulisse für Ihr Vorhaben sind Stillgewässer in Niedersachsen mit einer Fläche von mindestens 50 Hektar, bei ELER-Beteiligung nur im ländlichen Gebiet im Sinne des Programms zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014–2020 (PFEIL).Für kleinere Stillgewässer können Sie eine Förderung erhalten, wenn sie für die Wasserwirtschaft, den Naturschutz oder die ländliche Entwicklung von Bedeutung sind.Bei der Durchführung Ihres Vorhabens müssen Sie die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigen.Ihr Vorhaben muss der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder der Verbesserung des chemischen Zustands nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von mindestens 25 Jahren für Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen sowie von 10 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte beachten.Für Vorhaben, zu denen Sie rechtlich verpflichtet sind, erhalten Sie keine Förderung.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE)

Wer kann Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE)?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE) beantragen?

Bitte beachten Sie die jährlichen Antragsfristen im Internet.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE)?

Fördergeber ist Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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