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Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Existenzgründer mit Zuschüssen für individuelle Qualifizierungsmaßnahmen und innovative Unternehmensgründungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei individuellen Qualifizierungsmaßnahmen und bei der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes bei innovativen oder technologie- und wissensbasierten Unternehmensgründungen oder der Übernahme eines Unternehmens. Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben für Coachingleistungen für wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen im Rahmen der Vorbereitung einer Gründung. Außerdem können Sie ein personenbezogenes Gründerstipendium bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses für Coachingleistungen beträgt pauschal EUR 540,00 pro Tag (bei 8 Stunden Coaching pro Tag). Es sind bis zu 10 Tage zu je 8 Stunden Coaching förderfähig. Die Höhe des Gründerstipendiums beträgt EUR 2.000 je Monat für maximal 18 Monate in einem Zeitraum von 12 Monaten vor und bis maximal 18 Monate nach der Gründung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 540 € – 20.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_ego_start“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine wirtschaftlich selbstständige, hauptberufliche Unternehmensgründung in Sachsen-Anhalt vornehmen oder die Unternehmensnachfolge in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt antreten wollen.

Nicht förderfähig

  • Nicht gefördert werden Unternehmensgründerinnen und -gründer
  • die sich im Bereich der freien Berufe mit entgeltlicher Unternehmens- oder Rechtsberatung als überwiegendem Geschäftszweck selbstständig machen
  • sowie Zusammenschlüsse bestehender Unternehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Businessplan,Coachingvertrag

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Wer kann Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START) beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)?

Förderbetrag: 540 € – 20.000 €.

Bis wann kann man Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START) zur Gruppe „sachsen_anhalt_ego_start". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
540 € – 20.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt