Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum durch Zuschüsse und Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 230.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, bei Anschubfinanzierungen auch juristische Personen.
Eigenmittel und bestimmte Bedingungen sind erforderlich.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)
Wer kann Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR) beantragen?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)?
Förderbetrag: 30.000 € – 230.000 €.
Bis wann kann man Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR) beantragen?
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 30.000 € – 230.000 €
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Brandenburg