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Antrag möglichDarlehen

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Hessen-Darlehen Bestandserwerb) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Privatperson zum ersten Mal eine gebrauchte Immobilie kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie eine von Ihnen selbst genutzte Wohnimmobilie kaufen möchten oder gemeinschaftliches Wohnen mit anderen Haushalten planen und Sie keinen angemessenen Wohnraum finden und auf Unterstützung angewiesen sind. Sie erhalten die Förderung für den Kauf eines vorhandenen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer vorhandenen Eigentumswohnung als erstmaliges Wohneigentum. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 200.000. Das Gesamtdarlehen muss mindestens EUR 30.000 betragen. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags an die zuständige Wohnungsbauförderstelle bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. Diese leitet den Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die folgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt: Einpersonenhaushalt: EUR 27.561 pro Jahr,Zweipersonenhaushalt: EUR 46.353 pro Jahr,Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt: EUR 9.397.

Sie werden vor allem gefördert, wenn Ihre Familie oder Ihr Haushalt 2 und mehr Kinder hat oder bei Ihnen wegen der Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnung muss rechtlich und tatsächlich zur dauernden Wohnraumversorgung geeignet und baulich abgeschlossen sein.Der von Ihnen erworbene Wohnraum muss sich in einem guten baulichen Zustand befinden oder kann im Rahmen des Kaufs durch Umbauten sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu angemessenen Kosten in einen guten baulichen Zustand versetzt werden.Wenn es im geförderten Wohnraum wesentlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf gibt oder wesentliche Umbauten nötig sind, müssen Sie eine vorherige baufachliche Prüfung durch die WIBank in Anspruch nehmen.Sie müssen die geförderte Wohnung für die Dauer der Zinsverbilligung zweckbestimmt nutzen.Sie müssen die Finanzierung Ihres Vorhabens dauerhaft sichern.Ihre monatliche Belastung aus der Finanzierung muss mindestens EUR 400,00 betragen.

Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie bereits über Wohneigentum verfügen, es sei denn, dessen Nutzung ist aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht oder nicht mehr zumutbar,Sie Eigenkapital beziehungsweise Vermögen in Höhe von mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Einkommensnachweise,Kaufvertrag

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Häufige Fragen zu Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Hessen-Darlehen Bestandserwerb)

Wer kann Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Hessen-Darlehen Bestandserwerb) beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Hessen-Darlehen Bestandserwerb)?

Förderbetrag: 30.000 € – 200.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Hessen-Darlehen Bestandserwerb) beantragen?

Antrag vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Hessen-Darlehen Bestandserwerb)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Sozialer Zusammenhalt
  • → Tourismusförderung Hessen
  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

Auf einen Blick

Förderbetrag
30.000 € – 200.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Hessen

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