Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Privatperson zum ersten Mal eine gebrauchte Immobilie kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 200.000 €.
Antrag vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die folgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt: Einpersonenhaushalt: EUR 27.561 pro Jahr,Zweipersonenhaushalt: EUR 46.353 pro Jahr,Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt: EUR 9.397.
Sie werden vor allem gefördert, wenn Ihre Familie oder Ihr Haushalt 2 und mehr Kinder hat oder bei Ihnen wegen der Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnung muss rechtlich und tatsächlich zur dauernden Wohnraumversorgung geeignet und baulich abgeschlossen sein.Der von Ihnen erworbene Wohnraum muss sich in einem guten baulichen Zustand befinden oder kann im Rahmen des Kaufs durch Umbauten sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu angemessenen Kosten in einen guten baulichen Zustand versetzt werden.Wenn es im geförderten Wohnraum wesentlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf gibt oder wesentliche Umbauten nötig sind, müssen Sie eine vorherige baufachliche Prüfung durch die WIBank in Anspruch nehmen.Sie müssen die geförderte Wohnung für die Dauer der Zinsverbilligung zweckbestimmt nutzen.Sie müssen die Finanzierung Ihres Vorhabens dauerhaft sichern.Ihre monatliche Belastung aus der Finanzierung muss mindestens EUR 400,00 betragen.
Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie bereits über Wohneigentum verfügen, es sei denn, dessen Nutzung ist aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht oder nicht mehr zumutbar,Sie Eigenkapital beziehungsweise Vermögen in Höhe von mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten haben.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Hessen-Darlehen Bestandserwerb) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Förderbetrag: 30.000 € – 200.000 €. Förderquote: 50 %.
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Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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