Fördergeber: Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Wenn Sie kommerzielle Rundfunk- oder rundfunkähnliche Telemedienangebote bereitstellen möchten und Sie Ihren Sitz in Berlin-Brandenburg haben, können Sie eine Förderung der Länder Berlin und Brandenburg bekommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Antragstellung (1) Förderung wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag gewährt
Fördergeber und Antragstelle: Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind antragsberechtigt als Anbietender kommerzieller Rundfunk- und rundfunkähnlicher Telemedienangebote.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat ein erhebliches Interesse an der Durchführung der Maßnahme.
Sie sind für die Durchführung des Vorhabens auf die Förderung angewiesen.
Sie gestalten das Programm oder das Angebot redaktionell in Berlin oder im Land Brandenburg oder stellen es dort her.
Der Beitrag zu lokaler und regionaler Information bemisst sich nach Art und Umfang der Berichterstattung zum örtlichen Geschehen in Berlin oder im Land Brandenburg.
Die Maßnahme entspricht den anerkannten journalistischen Grundsätzen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die durch Dritte im Wege der Auftragsproduktion, Themenplatzierung oder ähnlicher Form der direkten Finanzierung unterstützt werden.
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Förderquote: 50 %.
Antragstellung (1) Förderung wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag gewährt
Fördergeber ist Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Quelle: foerderdatenbank.de.
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