Förderung von Rundfunk und Telemedien – Förderung in Berlin
Fördergeber: Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie kommerzielle Rundfunk- oder rundfunkähnliche Telemedienangebote bereitstellen möchten und Sie Ihren Sitz in Berlin-Brandenburg haben, können Sie eine Förderung der Länder Berlin und Brandenburg bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Antragstellung (1) Förderung wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag gewährt
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind antragsberechtigt als Anbietender kommerzieller Rundfunk- und rundfunkähnlicher Telemedienangebote.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat ein erhebliches Interesse an der Durchführung der Maßnahme.
Sie sind für die Durchführung des Vorhabens auf die Förderung angewiesen.
Sie gestalten das Programm oder das Angebot redaktionell in Berlin oder im Land Brandenburg oder stellen es dort her.
Der Beitrag zu lokaler und regionaler Information bemisst sich nach Art und Umfang der Berichterstattung zum örtlichen Geschehen in Berlin oder im Land Brandenburg.
Die Maßnahme entspricht den anerkannten journalistischen Grundsätzen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die durch Dritte im Wege der Auftragsproduktion, Themenplatzierung oder ähnlicher Form der direkten Finanzierung unterstützt werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Rundfunk und Telemedien"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Rundfunk und Telemedien
Wer kann Förderung von Rundfunk und Telemedien beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Rundfunk und Telemedien?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von Rundfunk und Telemedien beantragen?
Antragstellung (1) Förderung wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag gewährt
Wer ist Fördergeber von Förderung von Rundfunk und Telemedien?
Fördergeber ist Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin