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Förderung von Rundfunk und Telemedien – Förderung in Berlin

Fördergeber: Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie kommerzielle Rundfunk- oder rundfunkähnliche Telemedienangebote bereitstellen möchten und Sie Ihren Sitz in Berlin-Brandenburg haben, können Sie eine Förderung der Länder Berlin und Brandenburg bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen Ihr kommerzielles Rundfunk- oder rundfunkähnliches Telemedienangebot, wenn Sie damit Ihren Beitrag zur lokalen und regionalen Information stärken. Sie erhalten eine Förderung für: Projekte zur Rundfunkversorgung ungeachtet des technischen Verbreitungsweges, Projekte zur Erprobung neuer Sendeformen unter Nutzung neuer Technologien und Übertragungswege, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, technische Infrastruktur und Projekte für neuartige Rundfunkübertragungstechniken, Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg als Medienstandort von nationaler und europäischer Bedeutung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis 2022 maximal 50 Prozent der anfallenden Verbreitungskosten. In begründeten Ausnahmefällen und bei bestimmten Maßnahmen können Sie eine Förderung bis zu 100 Prozent der Verbreitungskosten bekommen. Richten Sie bitte Ihren Antrag an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Antragstellung (1) Förderung wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag gewährt

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind antragsberechtigt als Anbietender kommerzieller Rundfunk- und rundfunkähnlicher Telemedienangebote.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat ein erhebliches Interesse an der Durchführung der Maßnahme.

Sie sind für die Durchführung des Vorhabens auf die Förderung angewiesen.

Sie gestalten das Programm oder das Angebot redaktionell in Berlin oder im Land Brandenburg oder stellen es dort her.

Der Beitrag zu lokaler und regionaler Information bemisst sich nach Art und Umfang der Berichterstattung zum örtlichen Geschehen in Berlin oder im Land Brandenburg.

Die Maßnahme entspricht den anerkannten journalistischen Grundsätzen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die durch Dritte im Wege der Auftragsproduktion, Themenplatzierung oder ähnlicher Form der direkten Finanzierung unterstützt werden.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Rundfunk und Telemedien"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Rundfunk und Telemedien

Wer kann Förderung von Rundfunk und Telemedien beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Rundfunk und Telemedien?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Rundfunk und Telemedien beantragen?

Antragstellung (1) Förderung wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag gewährt

Wer ist Fördergeber von Förderung von Rundfunk und Telemedien?

Fördergeber ist Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin