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Förderung von Quartierswärmemanagement – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Land Schleswig-Holstein

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Land Schleswig-Holstein fördert die Einrichtung eines lokalen Quartierswärmemanagements zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Um Gemeinden bei der Umsetzung von Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung in Quartieren zu fördern, hat das Land eine neue Förderrichtlinie aufgelegt. Diese stellt Mittel für die Einrichtung eines lokalen Quartierswärmemanagements zur Verfügung. Dieses Management soll vor Ort Ansprechpartner für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sein und bei der Umsetzung aktiv unterstützen. Die Förderung umfasst Kosten für ein Quartierswärmemanagement zur aktiven Begleitung der Eigentümerinnen und Eigentümer in Anlehnung an die Umsetzungsstrategie der kommunalen Wärmeplanung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 225.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben oder in Schleswig-Holstein tätig sein.

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Häufige Fragen zu Förderung von Quartierswärmemanagement

Wer kann Förderung von Quartierswärmemanagement beantragen?

Gemeinden, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Quartierswärmemanagement?

Förderbetrag: bis 225.000 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Quartierswärmemanagement?

Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 225.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein