Förderung von Quartierswärmemanagement – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen
Das Land Schleswig-Holstein fördert die Einrichtung eines lokalen Quartierswärmemanagements zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 225.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben oder in Schleswig-Holstein tätig sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Quartierswärmemanagement"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Quartierswärmemanagement
Wer kann Förderung von Quartierswärmemanagement beantragen?
Gemeinden, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Quartierswärmemanagement?
Förderbetrag: bis 225.000 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Quartierswärmemanagement?
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 225.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein