Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 96 Tagen
Das Land Schleswig-Holstein fördert die Einrichtung eines lokalen Quartierswärmemanagements zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände.
Der Förderbetrag liegt bei bis 225.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben oder in Schleswig-Holstein tätig sein.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände
Förderbetrag: bis 225.000 €.
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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