Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF) – Förderung in Bremen
Fördergeber: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Ihre Forschungseinrichtung oder Ihr Forschungsverbund Forschungs- und Entwicklungsprojekte plant, die sich mit Umweltschutz in der Wirtschaftspraxis befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie eine Forschungseinrichtung beliebiger Fachdisziplin des Landes Bremen vertreten.
Im Rahmen von Verbundvorhaben dürfen Sie in Ausnahmefällen auch Forschungseinrichtungen anderer Bundesländer einbinden; sind Sie auch als Unternehmen antragsberechtigt, wenn Ihr Sitz oder Ihre Betriebsstätte im Land Bremen liegt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Verantwortung für die Durchführung eines Projektes übernimmt ein Professor oder eine Professorin oder ein festangestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter oder eine festangestellte wissenschaftliche Mitarbeiterin (normalerweise mit Promotion) einer Forschungseinrichtung aus Bremen oder Bremerhaven als sogenannter Projektverantwortlicher beziehungsweise sogenannte Projektverantwortliche.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie die geplanten Projekte im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführen oder öffentliche Interessen entgegenstehen.
Sie und Ihre Verbundpartner müssen einen Kooperationsvertrag abschließen.
Die Laufzeit eines Vorhabens darf nicht mehr als 2 Jahre betragen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektvorlage,ausführlicher Antrag
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)
Wer kann Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF) beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)?
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)?
Fördergeber ist Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bremen