Fördergeber: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen
Wenn Ihre Forschungseinrichtung oder Ihr Forschungsverbund Forschungs- und Entwicklungsprojekte plant, die sich mit Umweltschutz in der Wirtschaftspraxis befassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie eine Forschungseinrichtung beliebiger Fachdisziplin des Landes Bremen vertreten.
Im Rahmen von Verbundvorhaben dürfen Sie in Ausnahmefällen auch Forschungseinrichtungen anderer Bundesländer einbinden; sind Sie auch als Unternehmen antragsberechtigt, wenn Ihr Sitz oder Ihre Betriebsstätte im Land Bremen liegt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Verantwortung für die Durchführung eines Projektes übernimmt ein Professor oder eine Professorin oder ein festangestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter oder eine festangestellte wissenschaftliche Mitarbeiterin (normalerweise mit Promotion) einer Forschungseinrichtung aus Bremen oder Bremerhaven als sogenannter Projektverantwortlicher beziehungsweise sogenannte Projektverantwortliche.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie die geplanten Projekte im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführen oder öffentliche Interessen entgegenstehen.
Sie und Ihre Verbundpartner müssen einen Kooperationsvertrag abschließen.
Die Laufzeit eines Vorhabens darf nicht mehr als 2 Jahre betragen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
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