Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF) – Förderung in Bremen
Fördergeber: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Stand: August 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Das Land Bremen unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Umweltschutz mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen des Landes Bremen.
Bei Verbundvorhaben dürfen auch Forschungseinrichtungen anderer Bundesländer einbezogen werden, wenn das Unternehmen im Land Bremen sitzt.
Erforderliche Unterlagen
- Projektvorlage,ausführlicher Antrag
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)
Wer kann Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF) beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)?
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)?
Fördergeber ist Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bremen