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Zweijährige Basisförderung für Produktionsorte im Bereich Darstellende Künste und Tanz – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Förderung von Produktionsorten sowie für Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler im Bereich Darstellende Künste und Tanz für die Förderjahre 2026/2027.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Produktionsorte, Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler im Bereich Darstellende Künste und Tanz.

Was wird gefördert?

Die zweijährige Basisförderung richtet sich an Produktionsorte sowie Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler im Bereich Darstellende Künste und Tanz. Die Förderung erfolgt für die Förderjahre 2026 und 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Zweijährige Basisförderung für Produktionsorte im Bereich Darstellende Künste und Tanz

Wer kann Zweijährige Basisförderung für Produktionsorte im Bereich Darstellende Künste und Tanz beantragen?

Produktionsorte, Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler im Bereich Darstellende Künste und Tanz

Wer ist Fördergeber von Zweijährige Basisförderung für Produktionsorte im Bereich Darstellende Künste und Tanz?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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