Zweijährige Basisförderung für Produktionsorte im Bereich Darstellende Künste und Tanz – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Förderung von Produktionsorten sowie für Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler im Bereich Darstellende Künste und Tanz für die Förderjahre 2026/2027.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Produktionsorte, Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler im Bereich Darstellende Künste und Tanz.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zweijährige Basisförderung für Produktionsorte im Bereich Darstellende Künste und Tanz
Wer kann Zweijährige Basisförderung für Produktionsorte im Bereich Darstellende Künste und Tanz beantragen?
Produktionsorte, Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler im Bereich Darstellende Künste und Tanz
Wer ist Fördergeber von Zweijährige Basisförderung für Produktionsorte im Bereich Darstellende Künste und Tanz?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.
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