Zweijährige Basisförderung für Produktionsorte sowie für Gruppen und Einzelkünstlerinnen und –künstler im Bereich Darstellende Künste/ Tanz – Förderung in Berlin
Fördergeber: Berliner Senat
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung für Produktionsorte und Künstler im Bereich Darstellende Künste und Tanz für die Jahre 2026-2027.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Produktionsorte, Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler im Bereich Darstellende Künste und Tanz.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Berliner Senat.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zweijährige Basisförderung für Produktionsorte sowie für Gruppen und Einzelkünstlerinnen und –künstler im Bereich Darstellende Künste/ Tanz"
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zweijährige Basisförderung für Produktionsorte sowie für Gruppen und Einzelkünstlerinnen und –künstler im Bereich Darstellende Künste/ Tanz
Wer kann Zweijährige Basisförderung für Produktionsorte sowie für Gruppen und Einzelkünstlerinnen und –künstler im Bereich Darstellende Künste/ Tanz beantragen?
Produktionsorte, Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler im Bereich Darstellende Künste und Tanz
Wer ist Fördergeber von Zweijährige Basisförderung für Produktionsorte sowie für Gruppen und Einzelkünstlerinnen und –künstler im Bereich Darstellende Künste/ Tanz?
Fördergeber ist Berliner Senat. Quelle: senkult_berlin.
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